■■I
mB
mer auf entsprechende Berichte der UniversitätBonn und des Oberbibliothekars FriedrichRitschi hin genötigt, beim Oberbibliothekarder Kgl. Bibliothek Berlin, dem berühmten Hi-storiker Dr. Georg Heinrich Pertz, anzufragen,wie Berlin gegen ablieferungsunwiüige Verlegervorgehe, »insbesondere, welche Zwangsmaßre-geln in solchen Fällen Anwendung finden.Nach der hierauf eingegangenen Anzeige des g.Pertz wird Seitens der hiesigen Königlichen Bi-bliothek, wenn ein Verleger auf die von ihrzweimal an ihn erlassene Aufforderung, die ineiner beigefügten Nachweisung verzeichnetenPflichtexemplare binnen einer ihm gestelltenFrist einzusenden, die Ablieferung nicht be-werkstelligt, die betreffende Königliche Regie-rung, in Berlin das hiesige Polizei-Präsidium er-sucht, den säumigen Verleger, zur Erfüllungseiner Pflicht anzuhalten. Die etwa nothwendi-ge Anwendung von Ordnungsstrafen und ad-ministrativer Exekution bleibt der requirirtenBehörde überlassen; die Königliche Bibliothekhieselbst hat darauf besonders anzutragen bisjetzt noch keine Veranlassung gehabt.« 27 ' Kamdie Bibliothek mit ihren Mahnungen also nichtzum Ziel, gab sie den Fall an die Regierung abund überließ dieser das weitere Verfahren. ImPrinzip ist man auch in Bonn von Anfang annicht anders vorgegangen; nur daß man aufGrund dieses Schreibens den Umweg über dasOberpräsidium aufgab und sich direkt an dieKgl. Regierungen wandte.Obwohl auch die Bonner Pflichtakten denKrieg nicht ohne Verluste überstanden haben,enthalten sie in den geretteten Teilen der Korre-spondenz mit Verlegern und Regierungsstellen
noch eine solche Fülle von kulturhistorisch in-teressanten Details, daß sich damit mühelos einBand füllen ließe. Auf der Anklagebank saßendamals auch heute noch renommierte Verlagewie Bagel und DuMont, aber auch der Domvi-kar Adolf Kolping mußte polizeilich verwarntwerden, weil er die in seinem Selbstverlage er-schienenen »Rheinischen Volksblätter fürHaus, Familie und Handwerk« nicht mehr ab-geliefert hatte. 28 '
Zum Schluß dieses Abschnittes sei noch aus ei-nem Schreiben der Düsseldorfer Regierungvom 27. Juli 1833 an von Rehfues zitiert, daszeigt, auf welche Bagatellen oft Bibliothekare,Universitätskuratoren und hohe Regierungs-stellen ihre Zeit verwenden mußten, ohne ihreMühe durch irgendeinen Erfolg belohnt zu se-hen. Die Düsseldorfer Regierung teilte mit,»daß der Buchhändler Amberger zu Solingen,nach der Anzeige der landräthlichen Behörde,die Mayerschen Gedichte fortwährend nicht inVerlag genommen hat, weil die Druckkostenvon dem Verfasser nicht bezahlt worden unddaher die Exemplare immer noch unausgege-ben in Barmen Hegen. — Mayer, der übrigensein ganz unzuverlässiger, schon polizeilich undwegen Prellerei verfolgter Mensch, dabey nichts
27) Schreiben von Raumers an das Univ.-Kuratorium inBonn vom 28. Dezember 1855, Kopie in den BonnerPflichtakten
28) Lt. Schreiben Ritschis an den Kurator vom 25. Febru-ar 1855; Konzept in den Bonner Pflichtakten; amRand der Kolping betreffenden Stelle von fremderHand vermerkt: »erledigt N° 466.467«, darunter vonRitschi: »die Erledigung dem Curat, mitgetheilt14./5 55.«
35