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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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alle Länder die Instanzen, ihre Zuständigkeit, und beseitigte damitbis auf geringe Neste die bunte Verschiedenheit und die Überbleibselaus alten Jahrhunderten. Als oberstes Reichsgericht entstand damalsdas Neichsgericht, das, wie sein Vorläufer, das Vundesoberhandels-gericht, seinen Sitz in Leipzig hat. Man wird daran gemahnt, daßauch im alten Neiche das oberste Gericht abseits der anderen Be-hörden in Speyer und Wetzlar saß. Bayern behielt für ein sachlichbegrenztes Gebiet einen obersten Landesgerichtshof bei. Was so dasNeich entwickelte, war etwas, was die Deutschen nie gekannt hatten,ein einheitliches Necht und eine gleiche Gerichtsverfassung l

Von 1884 an erhielt das Teutsche Neich zum ersten Male auchüberseeische Besitzungen. österreich-üngarn und die Schweiz ver-blieben dauernd ohne Kolonien. Zum Industriestaate geworden,auf den Welthandel angewiesen, holte das Neich, was es in denJahrhunderten der Zerrissenheit nicht hatte leisten können, nach. Denanderen Meeresstaaten waren überozeanische Kolonien seit Jahr-hunderten eigen. Italien fühlte trotz seiner geringeren Industrie die-selben Antriebe. Vismarck hat nur zögernd diesen Weg beschritten,weil er wußte, daß er an Abgründen vorbei führe. Er hatte die übleNaumlage Deutschlands stets als Kernstück seiner elastischen, tief-ernsten Politik im Auge, deshalb betrachtete er schon den Balkanmit Sorgen.

Diese Schutzgebiete wurden nicht dem Neiche einverleibt. Siewaren Pertinenzen des Deutschen Neiches, staatsrechtlich, nichtvölkerrechtlich, mit ihm verbunden. Für Neichsverfassung und Neichs-gesetze waren sie Ausland. Die souveräne Schutzgewalt wurde vomKaiser im Namen des Neiches ausgeübt. Der Bundesrat und derNeichstag hatten in den Schutzgebieten nur unbeträchtlichen Ein-fluß. Die Leitungen der einzelnen Gebiete unterstanden dem Kolonial-amt in Berlin, und damit die kaiserlichen Schutztruppen. Nur fürdas Gebiet von Kiautschou stellte die kaiserliche Marine die Besatzung.Kleinere Kolonien hatten nur vom Gouverneur angeworbene Polizei-truppen. In diesen Kolonien hat sich die Fähigkeit der Deutschen zumErschließen von Ländern tiefster, aber auch höherer Kultur glänzendbewährt, wie das heute auch von einstigen bitteren Feinden zugegebenwird. Für Deutschland waren sie ein Betätigungsfeld für tatkräftige