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keit einer solchen der drei übrigen Königreiche (6-^4-^4) trat, auchandere Kombinationen blieben denkbar. Entsprechend der Zahl derVundesratsstimmen wuchs auch die Zahl der Neichstagsabgeord-neten von 297 auf 382.
Auf bayrischen Wunsch wurde auch der oben erwähnte Ausschußfür auswärtige Angelegenheiten in dem Bundesrate gebildet: Vor-sitz Bayern, ständige Mitglieder Bayern, Sachsen, Württemberg,dazu zwei jährlich zu wählende andere Bevollmächtigte. In zweiArtikeln wurde die Kompetenz des Vundespräsidiums verkürzt.3m Falle, daß ein Vundesglied seine verfassungsmäßigen Bundes-pflichten nicht erfülle, wurde der Beschluß der Exekution dem Bun-desrate überwiesen, der Kaiser habe sie dann zu vollstrecken. Auchwurde die Kriegserklärung im Namen des Neiches an die Zustim-mung des Bundesrates gebunden, es sei denn, daß ein Angriff aufdas Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolge.
Die Neservatrechte waren verschieden gestaffelt. Die Viersteuer-gemeinschaft machte an den Grenzen von Elsaß-Lothringen insofernhalt, als der Ertrag der Landeskasse zufloß. Inländisches Vier zubesteuern, war in Vayern, Württemberg und Baden der Landesgesetz-gebung vorbehalten, bis 1887 galt das auch für den Branntwein.Wenn das zu manchen Witzen Anlaß gab, so wirkte es auf dasAusland ein, daß Vayern und Württemberg ihre eigene Verwaltungvon Post und Telegraphie behielten; denn die verschiedenen Brief-marken machten dort den Eindruck von halb selbständigen Staaten.Für das Eisenbahnwesen, das in Händen von Staaten und Privat-gesellschaften sehr zersplittert war, hatte das Neich nur Befugnisse,die auf Angleichung der Technik von Betrieb und Bau, von Tarifen,auf Neichsaufsicht usw. zielten. Schnelligkeit des Verkehrs und Lei-stungsfähigkeit im Kriegsfalle sollten gesichert werden. Wie not-wendig das war, zeige ein Beispiel. Baden hatte eine größere Spur-weite. Es mußte sich der technisch nicht so guten schmaleren fügen,weil sie im übrigen Deutschland und in den meisten Nachbarstaatengalt. Dem Neiche wurde das Necht gegeben, im Interesse der Ver-teidigung und des gemeinsamen Verkehrs auch gegen den Wider-spruch der Vundesglieder Eisenbahnlinien für Nechnung des Neichesanzulegen und anlegen zu lassen. Vayern erhielt auch hier eine Aus-
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