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Vundestruppen den auf 20000 Mann angewachsenen Landesstreit-kräften zur Hilfe. Jenseits der Grenze Iittlands erlahmte der Vor-stoß. Die deutsche Frage wurde immer kritischer, Friedrich Wil-helm IV. war des Krieges müde, des Auslandes durchaus unsicherschloß er im Auftrage der deutschen Mächte am 2. Juli 1850 einenFrieden ab unter Vorbehalt aller Nechte. Die Krisis zwischenÖsterreich und Preußen verschärfte sich, Österreich erkannte das ersteLondoner Protokoll an, das an der Integrität des dänischen Gesamt--staates festhielt. Preußen schloß sich inOlmütz, dem russischen Druckenachgebend, an. Nun erschienen preußische und österreichische Kom-missare, dazu auch österreichische Truppen, die auf die provisorischeNegierung drückten, April 1852 erfolgte die Übergabe der Herzog-tümer an die Dänen, nachdem die dänische Negierung erklärt hatte,niemals Schleswig einzuverleiben. Mit tiefer Trauer erfüllte dasErgebnis nicht nur die Teutschen Nordalbingiens, sondern allePatrioten. Der Beweis der Anfähigkeit des damaligen Teutsch-lands, eine starke einige auswärtige Politik zu führen, war er-bracht.
Den Abschluß und doch keinen vollständigen brachte das LondonerProtokoll vom Mai 1852. Hier sprachen die fünf Großmächte unddazu Schweden die Erbfolge in dem Gesamtbesitze des damaligenKönigreiches, da das eine Notwendigkeit für das europäische Gleich-gewicht sei, dem Herzoge von Holstein-Sonderburg-Glücksburg zu.Das war für Holstein und — wenn auch bestritten — für Schleswigeine Änderung der Erbfolge. Die Verbindung Holsteins und Lauen-burgs mit dem deutschen Bunde wurde aufrechterhalten. Dänemarkhatte sich vor dem Protokolle am 28. Januar 1852 feierlich gegenPreußen und Österreich verpflichtet, das Herzogtum Schleswignicht in das Königreich einzuverleiben und der deutschen Nationalitätdie gleiche Berechtigung mit der dänischen zu gewähren. Der ent-erbte Augustenburger, dessen Güter wegen Teilnahme an denKämpfen beschlagnahmt waren, verstand sich am 30. Dezember 1852zu einem Vertrage, wonach er jene Güter zu mäßigem Preise ver-kaufte und versprach, für sich und seine Familie auswärts Wohnsitzzu nehmen und nicht den königlichen Anordnungen hinsichtlich derErbfolgeordnung entgegenzutreten. Ein ausdrücklicher Erbfolge-
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