Dem am 17. August 1863 eröffneten Fürstentage legte der Kaisereinen voll ausgearbeiteten Entwurf vor. Noch waren er und diefast vollzählig erschienenen Fürsten der Hoffnung, den in Baden-Baden weilenden König Wilhelm zum Erscheinen in ihrer Mittezu bewegen. In ihrem Auftrag begab sich der alte, kluge KönigJohann von Sachsen zu König Wilhelm. „Dreißig Fürsten alsEinlader und ein König als Kabinettskurier. Wie kann man daablehnen?" sagte König Wilhelm. Wäre er in den Kreis der Fürstengetreten, die auf ihr Gemüt gestellt sich dem großen Ziele nahewähnten, so würde sich auch Wilhelm wohl der so geschickt angelegtenösterreichischen Überrumpelung, wenn auch nicht völlig, gefügt haben.Vismarck erklärte, er werde dem Könige nur folgen als Schreiber,nicht als Ministerpräsident. Er werde dann aber den preußischenBoden nicht wieder betreten; denn er müsse sich des Landesverratesschuldig wissen, so sicher sei er, daß der Schritt zu Preußens Ver-derben führe. Des Königs Herzenssache, die Heeresreform, kann erohne Vismarck nicht durchführen, er mußte vor dem Abgeordneten-hause zurückweichen oder gar abdanken. Der König beugte sich seinemMinister. Dieser hatte den Sieg über seinen Herrn gewonnen undzugleich den über den Fürstentag davongetragen.
Wohl konnte dieser den österreichischen Verfassungsvorschlag, einwenig abgeändert, gegen sechs vom Großherzog von Vaden geführteStimmen, annehmen, doch setzte das Werk noch eine „allseitige Ver-ständigung" voraus.
Diese Neformakte sah ein Direktorium vor, bestehend aus demKaiser von Österreich, den Königen von Preußen und Bayern und3 anderen Stimmträgern von 3 Gruppen von Fürsten (die 3 übrigenKönige, 9 mittelstaatliche Fürsten und der Nest der Fürsten mitden freien Städten), alle in der Negel durch Bevollmächtigte inFrankfurt vertreten. Dieselben sollten auch in dem auf 21 Stimmenerhöhten Bundesrate sitzen, der fast zu einer Kanzleibehörde undVeratungsbehörde herabgedrückt wurde. Der Vorsitz im Direk-torium wie im Bundesrate stehe Österreich zu, im VerhinderungsfallePreußen. Das dritte Organ sollte die Versammlung der Vundes-abgeordneten sein. Sie sollte durch Delegation aus den Vertretungs-körpern der einzelnen deutschen Staaten hervorgehen, nicht aus
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