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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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völlig unfähig war. Mitteleuropa war immerhin stärker als in denvoraufgegangenen Jahrhunderten.

Was aber folgt aus der Natur dieser Verfassung, die noch durchdie Wiener Schlußakte vom 9. Juni 1815 ergänzt wurde, für diezukünftige innere Entwicklung? Das Erfordernis der Einstimmigkeit,in anderen bestimmten Fällen sogar der Zustimmung eines besondersin Betracht kommenden Staates, gibt der Verfassung den Stempelder tatsächlichen AnVeränderlichkeit, schlimmer der unverbesserlich-keit. Me Bundesverfassung ist der Weisheit Schluß. Der neue Bundwurde von vornherein so irreformabel, wie es das alte Neich imLaufe der Jahrhunderte geworden war. Die Kompetenzen der Vun-desgewalt werden nicht ausgedehnt werden können.

And doch verlangte die Zeit mit der beginnenden Amlagerung derWirtschaftsbedingungen — den Dampfmaschinen in den Fabriken,Schiffen und auf den Eisenbahnen, der Verlegung von Produktionenin andere Welträume — eine kluge einheitliche, möglichst gesamt-deutsche Wirtschaftspolitik. Der Bundestag aber war, schon weil eskeine Neichsministerien gab, nicht fähig, die Regelung des Zoll-Wesens, später des Eisenbahn-, Post- und Telegraphenwesens, durch-zuführen. Das spielt sich in freien Verhandlungen, auch in wirt-schaftlichen Kämpfen je zwischen einzelnen der Negierungen oderGruppen ab. Wird die wirtschaftliche Frage zum Teil außerhalb desBundesrates durch einen Sonderbund gelöst, so konzentriert sich inihm das politische Interesse auf den Einfluß des Bundestages aufdas übrige innerpolitische Leben. Hier wird Österreich lange Zeit dieFührung behaupten. Die beiden Großmächte mußten im Bunde umStimmen werben, der Wille, im Sitzungssaale durch geistvolle Nedenzu wirken, kam bald ab, zumal dann nicht einmal mehr die Protokolleder Sitzungen bekanntgegeben wurden. Wirksamer waren die ver-wandtschaftlichen Beziehungen der Höfe.

Die dringendste Notwendigkeit für den Bund war die Organi-sation des Militärwesens. Die Vundesbeschlüsse von 182l und 1822legten die Stärke des Heeres im Kriegsfalle auf 300000 Mannfest. Dem Umfange des Bundesgebietes entsprechend hatten diebeiden Großmächte nur Teile ihrer Heere zu stellen: Österreich hattezur Vundesarmee 95000 abzuordnen, Preußen 80000 Mann in

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