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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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neben den Prälaten auch ein Teil des Adels für den rekatholisierendenLandesherrn eintrat. Im Laufe der Negierung Kaiser Leopolds I.wurde unter der Einwirkung des Hofkanzlers Hocher der Sieg desAbsolutismus — abgesehen von Ungarn — durchgeführt. Es entstandein Veamtenstaat, der den Feudalstaat überwand, um zum Polizei»und Militärstaat überzuleiten. Die Landstände, gefügig geworden undeinigen Anteil an der Verwaltung behaltend, wurden nicht ab»geschafft.

Auch in Brandenburg-Preußen, wo der Große Kurfürst die Land-stände bezwäng, wurden sie nicht völlig beseitigt. Es ging in demKampfe hart auf hart. Am härtesten in Preußen, wo er erst, nachdemdie Lehensabhängigkeit von Polen beseitigt worden war, scharf vor-ging. Kart war auch der Streit in den westlichen Provinzen, wo denStänden ein Nest von Einfluß verblieb, im Osten waren sie machtlosgeworden.

Dagegen blieben Landstände in den meisten geistlichen Staatenerhalten, wo der Adel dominierte. Auch in Württemberg und Ost-friesland, in denen die Städte stärkeren Einfluß hatten, blieb denLandsiänden erhebliche Macht. Am stärksten waren sie in Hannoverund inMecklenburg, wo die alte landständische Versammlung, die fürbeide herzoglichen Linien zugleich amtierte, noch den Zusammenbruchvon 1918 erlebte. In dem protestantischen Kursachsen kam denLandständen der Gegensatz des Volkes zum katholisch gewordenenFürstenhause zugute.

Am ein stehendes Heer unterhalten zu können, war der Kampf mitden Landständen in Brandenburg geführt worden. Neben das fürst-liche Heer trat auch als zweites Einigungsband das vermehrte fürst-liche Beamtentum. Der militärische Charakter, den das Staatswesengewann, wirkte sich weiter aus. Der alte Tomänenbesitz usw. verbliebder alten Finanzbehörde, die Steuern wurden einer neuen unterstellt,den Kriegskommissariaten. Das dauerte bis 1722, wo Friedrich Wil-helm I. beide zu den Kriegs- und Tomänenkammern zusammenlegte.Vei der Zentralverwaltung blieben die Angelegenheiten der einzelnenweit zerstreuten Provinzen mit ihren so verschiedenen Zuständen weit-gehend zusammen. Es gab in Berlin Provinzialminister, denen aberauch einzelne sachliche Referate für den ganzen Staat überwiesen

Schulte, Deutscher Staat 1ö

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