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erleichtert, daß oft bei Lebzeiten des Kaisers ein Bruder oder Sohnzum römischen Könige erwählt wurde: Ferdinand I. 1531, Maxi-milian II. 1562, Rudolf II. 1575, dann Ferdinand IV. 1653, dernicht zur Negierung gelangte, dann Joseph I. 1690, von den Habs.-burg.-Lothringern Joseph II. 1764.
Da eine solche Regelung nicht erfolgt war, so war in einem Falleder Wahlausgang sehr zweifelhaft. Die Wahl nach Max I. Todestand ganz unter der Einwirkung der europäischen Gegensätze. Wennauch der König von England, Heinrich VIII., keine Ausficht hatte,Franz I., König von Frankreich, und Karl, König von Spanien,fanden Anhang und waren entschlossen, ihre Kandidatur durchzusetzen.Papst Leo X. aber setzte sich eine Zeitlang für den LandesherrnLuthers, Friedrich den Weisen von Sachsen, ein, einen Kurfürstenalten Stiles. Tiefer aber lehnte endlich, sich seiner eigenen Naturund der schwachen Kraft seiner Lande bewußt, die Kandidaturab. Die beiden Könige wußten, daß die Kurfürsten bestechlich seien.Franz hatte eine für solche Geschäfte kreditfähige Finanzverwaltung,dem Gegner aber erschloß sich der Neichtum Jakob Fuggers, und derentschied. Man darf aber nicht übersehen, daß sich auch die öffentlicheMeinung gegen Frankreich erhob und daß die Kurfürsten mehrSorgen hatten vor einem tyrannischen französischen Negimente alsvor der Negierung des Spaniers, der immerhin Neichsstand war.Als Nest der französischen Partei protestierte Kurbrandenburg gegendie einhellige Wahl Karls V. Vor der Wahl von 1658 (Leopold I.)hat KardinalMazarin zwar für dieWahl seines Königs Ludwig XIV.gewirkt, aber doch mehr, um die abermalige Wahl eines Habsburgerszu hintertreiben.
Nechtlich blieb Frankfurt der Ort der Wahl, Aachen der Ort derKrönung. Doch erlebte Aachen 1531 (Ferdinand I.) zum letzten Maledie altertümlichen Festlichkeiten. Die Stadt mußte sich daran ge-wöhnen, fortan regelmäßig bezeugt zu erhalten, daß die durch drin-gende Umstände herbeigeführte Krönung in Frankfurt dem altenNechte Aachens in nichts abträglich sein solle. Selbst Frankfurt warnicht immer Wahlort. Auch ließen sich die Kurfürsten mehr und mehrbei Wahl und Krönung vertreten. Wie hätte auch Friedrich derGroße, seine Pflicht als Erzkämmerer des Neiches erfüllend, 1764
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