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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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reich, zu England und zu Sizilien, führte die Reichskanzlei keineNegister für die ausgehenden Schriftstücke. Für die eingehenden gabes kein Archiv von dauernder Bedeutung. Wohl bewahrten einzelneKirchen, die mit der Kanzlei in stärkerem Zusammenhange standen,wie Vamberg und Aachen, einzelne Dokumente auf. Im unter-schiede zu jenen Reichen waren König und Kanzlei auf das trü-gerische und vergängliche Gedächtnis, auf gesundes Llrteil, auf vonden Parteien vorgelegte Dokumente, darunter auch Fälschungen, undauf die Aussagen der Zeugen angewiesen.

Nur mit Bedenken wird man den vornehmsten der Pfalzgrafen,den von Lothringen (später am Nheine genannt), als einen für dasganze Neich zuständigen Zentralbeamten bezeichnen. Nichtlothrin-gische Angelegenheiten bearbeitete er wohl nur auf Sonderauftrag.Das Fehlen eines obersten Reichsrichters beruhte darauf, daß vomKönige alle weltliche Gerichtsbarkeit ausging und er selbst der obersteNichter war. Der Nechtsweg von allen Gerichten ging an ihn, ansein Hofgericht, das aber jeweils erst zusammengesetzt wurde.

Die für den Kofdienst bestehenden vier Hofämter (Truchseß, Mar-schall, Kämmerer und Schenk) waren doppelt besetzt. Die erste Garniturtat nur bei den höchsten Festen Dienst, es waren die allervornehmstenFürsten des Neiches. Die zweite, sicher später mit Neichsdienst-mannen kündbar besetzte, gewann durch den täglichen Dienst einenerheblichen, auch politischen Einfluß. Von 1150 bis 1250 dauerteihre Blütezeit. Tann wurden auch diese Ämter erbliche Lehen, unddamit endete die unbedingte Zuverlässigkeit und Brauchbarkeit ihrerTräger. Der politische Einfluß von Kofgeistlichen, Bischöfen, welt-lichen erprobten Natgebern, auch Mönchen, war neben dem vonVerwandten wohl recht erheblich. Doch ein festes Natskollegiumerwuchs noch nicht daraus. Am Hofe herrschte ein ewiges Kommenund Gehen.

Die Salier begannen damit, sich Organe, die jedem Befehle folgenmußten, zu schassen. Da der Adel seinen Interessen nachgeht, diefreien Bauern ihrer Arbeit warten müssen, so wenden sie ihr Ver-trauen den Eigenhörigen zu, die als ilnfreie völlig in ihrer Gewaltsind. Die Dienstmannen des Neiches und des Königshauses wurdenals Werkzeuge der Politik in der Verwaltung, im Kriegsdienste noch

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