gegenüber. Aber dessen ilmfang ist es sehr schwer ins Klare zu kom-men. Es wird neuerdings scharf auf die weltlichen Immunitäten unddie aus dem Forsibanne entstandenen Hoheitsrechte hingewiesen(Theodor Mayer) und auf die nicht ein Grafenamt bekleidendenfreien Herren, die „Dynasten" (von Düngern). Ich kann diesen Mei-nungen, weil ich manche der Beweise für irrig halten muß, nicht voll-ständig folgen. Aber das habe auch ich schon früher vertreten, daß dasAllod eine erhebliche Nolle spielte und mit zur Bildung der Terri-torien beitrug. In Frankreich läuft fast jede Lehensfolge zum Königehinauf, er ist der Lehensherr aller. Die deutsche Entwicklung drängteimmer mehr zur Verdinglichung der Lehen. Sie schob die persönlicheTreuebindung der Vasallen zurück, während sie in Frankreich durchdie von der Normandie gekommene Ligietät verstärkt wurde. Indiesem Lande strafte (vor allem später) eine aufmerksame, furcht- undrücksichtslose Lehengerichtsbarkeit, an der nichtadlige Nichter Anteilhatten, gründlichst den unbotmäßigen Lehensmann. In Teutschlandfand der hohe Lehensadel leichter einen milden, nachsichtigen Königals einen harten und unerbittlichen. Barbarossa scheint im Interesseder zentralen Gewalt härter vorgegangen zu sein als andere Könige,die nachgiebiger waren. Den französischen Königen als Oberlehns-herren gelang es im Laufe vieler Jahrhunderte, alle großen Leheneinzuziehen und bei der Krone zu behalten. Nur König Johann derGute beging 1363 den Fehler, das Lehen Herzogtum Burgund anseinen zweiten Sohn wieder auszugeben, was sich bitter an Frank-reich rächte, freilich auch das reiche Erbe der Grafen von Flanderndem Hause Burgund verschaffte. Der Herzog vereinigte bald deutscheund französische Lehen in seiner Hand. Es war eine folgenreicheGefahr für beide Neiche entstanden. Im Gegensatz zu Frankreichmußte seit dem Ende des 12. Jahrhunderts der deutsche König einerledigtes Neichslehen binnen Jahr und Tag wieder ausgeben, da-mit das Amt, wie man sagte, nicht unversehen bleibe. Friedrichs II.Versuch, das Herzogtum Österreich, das 1246 durch den Tod desletzten Vabenbergers frei wurde, bei der Krone zu behalten, ließsich nicht durchführen. Wenn man auf einer Karte von 1230alle bis 1530 durch Aussterben der männlichen Lehensträgerlinienerledigten Gebiete mit gleicher Farbe decken würde, so würde
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