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Der deutsche Staat : Verfassung, Macht u. Grenzen 919 - 1914
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Die Salier hatten sich der niederen Stände angenommen. In denTagen des Investiturstreites trat der hohe Adel in seiner großenMehrheit auf die Seite der Päpste. Noch in seinem Alter hatHeinrich IV. den Versuch gemacht, die alte Aristokratie einzuengen,seine hohe Gerichtsbarkeit umzugestalten, die niederen Stände poli-tisch zu heben. Wenn er auch das Ziel nicht erreicht hat, so beganndoch bald der Einfluß der Ministerialität im Staatsleben, der nocheinmal die Aussicht auf eine starke Zentralgewalt gewährte, undlangsam wurde die Hochgerichtsgewalt verjüngt, um doch endlichdem hohen Adel zuzufallen.

Der Feudalismus vereinte schließlich drei Elemente, die mili-tärische Leistung, die später zu erörtern ist, das wirtschaftlich-soziale,das sind die grundherrschaftlichen wirtschaftlichen Verbände, die denHerren ohne eigene Handarbeit ein Nenteneinkommen sicherten, undendlich das politische, das ihm obrigkeitrechtliche Nechte gewährte.

Das Lehenswesen ergriff nicht alle Kreise des Staatslebens, soblieben die Pflicht zur Landfolge (Landesverteidigung), zur Gerichts-folge (Verfolgung von Missetätern), die Berufung an des KönigsGericht bestehen, auch wurden noch lange Herzöge vom Könige ab-gesetzt usw. Die staatlichen Nechte verteilten sich infolge dieses Feu-dalisierungsprozesses nach und nach auf zwei Stufen. Die eine um-faßt die dem Könige verbliebenen, die andere umschließt die denHerzögen, Fürsten, Grafen, Vögten, den Bischöfen, Neichsäbtenund Neichsäbtissinnen übertragenen Nechte. Das Amt ist so gut wieuntergegangen. Aus der Gemengelage entwickeln sich räumlich ge-schlossene Territorien. Der Fortfall der Herzogsgewalt und dieTeilung von Grafschaften und Vogteien vermehrten die Zersplitterungstaatlicher Nechte. Im Laufe des 12. Jahrhunderts griff die Heer-schildordnung in die Lehensordnung ein. Niemand sollte vom Ge-nossen derselben Stufe ein Lehen nehmen, ohne damit seinen Geburts-stand zu mindern. Doch konnte selbst der König von der Kirche Lehennehmen. Zeitweise ein großer Gewinn für den Staat.

Der deutschen lehensrechtlichen Pyramide fehlte die Konsequenzder französischen. In diesem Neiche hatte die unterste Stufe fastallen Grundbesitz erfaßt. „Anlls tsrrs 8g,n8 FsiZusni'" drückt dasüberscharf aus. Dem stand in Deutschland das freie Eigen, das Allod

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