203Stück.zu einem freyen Voraus haben, undden mit so schweren Kosten, undrdrieslichkeiten aus erwonnenen zusogenannten Berg=Neuntel, sosagte unsere Tochter die unter mei-renden Mutter Hand specificirteninfals zum Voraus haben.§. 3.conjuge superstes maritus anteri-tum non modo confirmavit, sedadjecit: Indeme anjezo sothane Mo-qua ultimo superstiti denen gemei-als hiesigen Landes=Rechten ge-ure zugefallen, mithin meine übri-ser allein meiner jüngern Tochter,Sterbfall abwarten muß, ihrebereits vorlängst empfangen, sichim Stande gesezet, oder doch imätten erhalten können: so ist meinund Meynung, daß die Erne-gehörige am Tage meines Ab-ohl in dem von mir dahier bewoh-als auch sonsten anderswo er-aarschaften, und sonstige Mobilar-raus jedoch die Funeralkosten be-sollen, ohne einige Ausnahm nebstihren Eheliebsten Herrn C. nachgefälligen Hintritt zu einem freyenund ohne die mindeste Ein=odethalten solle.6.
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