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2 (1760)
Entstehung
Seite
134
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Eilftes134mehrerer Bestättigung auch zu unterschrei-ben, und ihre Pettschaften hierauf zu sitzen;so wird niemand eine widrige Folgerung manchen, vielmehr ein jeder mit mir rundaus be-kennen, daß dasjenige, so in der obberührtenErklärung von der Theilung erwehnet wird,entweder irriglich, und der That zuwieoder aber in einem ganz andern Sinne zu nehmen seye; zumalen ansonst in der Erklärungdaß der Herr, und Frau Comparenten stattdu ditdes ihnen anerfallenen Antheils (oder wiewatfranzösische Worte lauten) au moyenpartage a eux escheu sich mit demjenigenzwischen ihnen verglichen, und vereinbahreworden, begnügen, und auf alles, und jedes Ver-sonziehen, nicht angegeben werden mögenes vielmehr heissen müsse, daß die erschei-de Eheleute gegen die versprochene HeyrathAnthGabe den ihnen würklich zugetheiltenihrem Bruder wiederum übertragen,ten und eingeraumet hätten.§. 19.derDoch gesezt, daß die Theilunglichen Erbschaft thätlich vor sich ganzdemnach allererst der Verzicht geschehen wartso würde dadurch gleichwohl der Verzich-nen Verkauf, oder gemeinen, und blossenbertrag um so weniger verwandelet wer-baldals eines Theils so gar in diesem Falleverabredet werden mag, sondern ausführten unumstößlichen Gründen nachst