Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
59
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Stück.59me des Versiorbenen wäre, mithin bey demAltersitze B. wenigstens so lange gehandhabetwerden müßte, bis daran die revolutarische Er-re Klage erwiesen hätten.§. 3.Solches gewann auch den vollkommenenund wurde also am 27ten Januariizu recht erkannt, daß beklagte Frey-von S. modo Freyherr von E. bey derenen Posseßion, und desfalls erhaltenenuntenenz des Rittersitzes B. cum ap- &endentiis inhæsivè, und so lange zu hand-bis daran der Kläger Freyherr von G.übrige revolutarische Prätendentensive requisita Successionis revolu-vollständig werden erwiesen haben.§. 4.ider diese Urthel beschwerte klagenderrr von G. sich zwar bey dem Geheim-ergrieffe aber kein ordentliches Rechts-mithin wurde er nicht nur von dannenieſen, ſendern zugleich von dem Hofrathemissio ertheilet, nach Innhalt der UrthelJanuarii 1746. zu verfahren, sol-gestalten partes hinc inde zu hören, underfolg gutachtlich zu referiren.§. 5.sen Gefolg sezte der Kläger seine Sachebrachte einige neue BeweisstückeSub