Druckschrift 
2 (1760)
Entstehung
Seite
50
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Sechstes50fernern Gegenbericht communiciret worden.Der eingelangte Gegenbericht ist ferner dem,undzu schließlicher Handlung communicirt /mit dieser die Sache zwar beschlossen, auchdas Conclusivum wirklich produciret, immu-tels aber von dem Richter noch eine Informa-torial-Schrift übergeben, und wegen der Bey-lagen ad ulteriorem notitiam communiciretworden. Nachdeme nun der S. ulteriusventarium übergeben, und pro distributioneactorum gebetten, so will es nunmehro an-me seyn, daß der geschlossene Punct ordentlichuntersuchet, und beurtheilet werde.5.Die erſtere Ohnfoͤrmlichkeit, deren derter beschuldiget wird, bestehet darinnen,kein inventarium der Elterlichen Ver-schaft errichtet, keinen Statum formiret,dern sogleich die Glaubigere ad Liquidandabgeladen habe. Diese Ohnförmlichkeitauch um so gegründeter, als eines Theilsdem Protocollo distractionis nicht ersichtlich.ob alle versteigerte Sachen zu der ElterlichendarunterVerlassenschaft gehörig, oder einigeseyen, welche dem Miterben Henrich S. F.höret. Andern Theils auch die SchuldenElterlichSeineinmal abgesondert, sondern dieSchulden mit des Sohns Henrich dengen durcheinander gemischet, und also diewelchedrüklichordnung überschritten worden,