420 Der Personaltredit des ländlichen Kleingrundbesitzes in Westpreutzen.
annähernd vorausberechnen. Ferner sind Verluste, z. B. durch Auswinterndes Getreides, sommerliche Dürre, Krankheiten und Unfälle seines Viehesimstande, seine ganze Rechnung umzuwerfen und ihn, ist er Wechselgläubiger,dem Gerichtsvollzieher in die Hände zu geben. Ist nun gar noch derWechsel nur auf drei Monate ausgestellt, wie es bei den Kreissparkassenüblich ist, so erhöht das natürlich die Schwierigkeiten der Rückzahlungbedeutend und macht die Benutzung dieses Kredites nur in den seltenstenFällen da möglich, wo die Besitzer noch gut situiert sind. Aber abgesehenhiervon ist auch der von jenen Kassen geforderte Zinsfuß bis zu 5'/2°/oein so hoher, daß er nicht im richtigen Verhältnisse zu der heutigen schlechtenRentabilität des landwirtschaftlichen Gewerbes steht.
Berücksichtigt man schließlich, daß diese Kassen für jede Wechselschuldnicht nur einen, sondern zwei Bürgen verlangen, welche beide wenigstens1 °/o Provision haben wollen, und die Bauern nicht gern Regierungsbeamteüber ihre Neimügensverhältnisse aufklären, fo wird die geringe In-anspruchnahme der Kreissparkassen für den Personaltredit in den meistenKreisen begreiflich.
d. Schulze-Delitzschsche Vorschußvercine.
Diese Genossenschaften mit unbeschränkter Haftpflicht sind in unsererProvinz besonders in der Gegend um Roscnberg, Marienwerder, Graudenz,Culm, Schwetz und Dirschau in geringer Zahl und Ausdehnung vorhanden.Für sie ist es charakteristisch, daß, während ihre Mitglieder Landwirte, ihreVorsitzenden meist Kaufleute sind. Auch bei ihnen ist die einzige Form derKreditgewährung der Wechsel mit einer ursprünglich 6, jetzt 5—5^2prozentigen Verzinsung, was, wie oben ausgeführt, für landwirtfchaftlicheVerhältnisse ungeeignet erscheint. Auch das für die Vorstandsmitgliederübliche Tantiemesystem ist verwerflich. Außerdem ist das Princip, einemöglichst hohe Dividende der Geschäftsanteile herauszuwirtfchaften, miteinem selbstlosen Genossenschaftsbetriebe, welcher den Genossen, die Darlehenbedürfen, diese möglichst billig gewahren will, nicht vereinbar. Mit einemWorte, eine „Genossenschaft" foll nicht das eigene „Genießen" erstreben.Mögen also die Schulze-Delitzschschen Vorschußvercine für Kaufleute geeignetsein, für bäuerliche Besitzer sind sie es nicht.
Der Revisionsverband für Ost- und Westpreußen, zu welchem sichdieselben zusammengeschlossen haben, beaufsichtigt nur die Buch- und Kassen-führung, dient aber nicht als eigentliche Centrale mit Geldausgleichstelleoder dergleichen.