Der Personaltredit des Kleingrundbesitzes in HinterPommern. 373
Gegen Wechsel mit Bürgen undAbzahlungsfrist?
L. Von Stadtsparkassen:
Gegen Wechsel mit Bürgen?Zu welchem Zinsfuß?
Gegen Wechsel mit Bürgen undAbzahlungspflicht?
O. Bei Vorschußvereinen:
Gegen Wechsel mit Bürgen?Zu welchem Zinsfuß? Pro-vision?
Gegen Wechsel mit Bürgen undAbzahlungspflicht?
v. Von Privaten:
Von Nachbarn — Verwandten?
Gegen Wechsel? Zu welchemZinsfuß?
Gegen Schuldschein?
Ohne Unterlagen?
Vom Kaufmann, Getreidehänd-ler, professionellen Geldverborger(Wucher)? Zu welchem Zinsfuß?
N. Kommt es oft vor, daß die-jenigen, welche beim HändlerGeld geborgt haben, Von diesemso in Abhängigkeit geraten, daßsie ihm allein den Verkauf ihresGetreides zusichern müssen, beiihm allein ihre Bedürfnisse (z. B.Kunstdung, Futtermittel, Petro-leum «.) laufen müssen?
Ja!
5 und 6 »/<>.
6°/°.
Ja!
5 und 6°/«. Dreimonatswechsel.
Dito.
III!
Nein, je nachdem.
Ja, 4^'/2, auch S°/°.I°!
Jawohl, gegen Schuldschein, mit, auchohne Zinsen, gegen Wechsel 5 bis 6°/o.
Einige Kleingrundbesitzer Wohl auch, aberimmerhin nicht so sehr wie mancheGroßgrundbesitzer der Gegend.