Druckschrift 
2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
Seite
373
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Der Personaltredit des Kleingrundbesitzes in HinterPommern. 373

Gegen Wechsel mit Bürgen undAbzahlungsfrist?

L. Von Stadtsparkassen:

Gegen Wechsel mit Bürgen?Zu welchem Zinsfuß?

Gegen Wechsel mit Bürgen undAbzahlungspflicht?

O. Bei Vorschußvereinen:

Gegen Wechsel mit Bürgen?Zu welchem Zinsfuß? Pro-vision?

Gegen Wechsel mit Bürgen undAbzahlungspflicht?

v. Von Privaten:

Von Nachbarn Verwandten?

Gegen Wechsel? Zu welchemZinsfuß?

Gegen Schuldschein?

Ohne Unterlagen?

Vom Kaufmann, Getreidehänd-ler, professionellen Geldverborger(Wucher)? Zu welchem Zinsfuß?

N. Kommt es oft vor, daß die-jenigen, welche beim HändlerGeld geborgt haben, Von diesemso in Abhängigkeit geraten, daßsie ihm allein den Verkauf ihresGetreides zusichern müssen, beiihm allein ihre Bedürfnisse (z. B.Kunstdung, Futtermittel, Petro-leum «.) laufen müssen?

Ja!

5 und 6 »/<>.

6°/°.

Ja!

5 und 6°/«. Dreimonatswechsel.

Dito.

III!

Nein, je nachdem.

Ja, 4^'/2, auch S°/°.I°!

Jawohl, gegen Schuldschein, mit, auchohne Zinsen, gegen Wechsel 5 bis 6°/o.

Einige Kleingrundbesitzer Wohl auch, aberimmerhin nicht so sehr wie mancheGroßgrundbesitzer der Gegend.