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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
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286 vr. Franz.

beruht die Haftung lediglich im Reservefonds. In diefcn Fällen steht dieobere Leitung dem „Sparkassenverein", welcher aus 20 bis 30 Mitgliedernbestehen soll, sich durch Zuwahl ergänzt und sich in einen Verwaltungs»und einen Beratungsausschuß gliedert, zu. Es sind Anstalten, derenBegründung noch in die gute alte harmlose Zeit zurückfällt, die durchlolide Geschäftsführung das Vertrauen erworben und sich tüchtige Fondsangesammelt haben. Der Reservefonds beträgt in dem einen dieser Fällebei seinem Umsatz von rund 5 Millionen über 600 000 Mark, in demandern bei einem Gcsamtguthaben der Sparer von rund 18 Millionenüber 1^/s Millionen Mark. Diese Fonds sind genügend bei der sichernAnlage der Kapitale. In vereinzelten weiteren Fällen ist aus denAntworten, wie aus beigefügten Statuten, über eine Art der Haftungüberhaupt nichts zu ersehen. Im übrigen haften für die städtischen Spar-kassen die Gemeinden und für die Kreissparkassen die ganzen betr. Kreise.Eine Sonderstellung nehmen die „Fürstlichen (Landes-)Sparkassen zuOera und zu Lobenstein" ein, für welche in letzter Linie der Staats«fiskus des Fürstentums haftet. Ginlagen werden durchweg nur bis zueiner bestimmten Höhe, und zwar meist zu 3°/u, in einigen Fällen 3^8und 3^2, ja bis zu 3,6°/n verzinslich angenommen. Ausgeliehen wirdzu 3V2 bis 4°/o. Nur in wenigen Fällen werden Hypotheken vergebenmit 4 bis 5°/°. Die Reservefonds sind in vielen Fällen unbedeutend,was auch bei der sichern Haftung durch die Gemeinden ic. genügt. DieGeschäftsgewinne, wie sie für den letzten Rechnungsabschluß angegeben, sindsehr verschieden. Um die Geschäftsgewinne in eine Relation zu bringen,kann nur deren Verhältnis entweder zur Gesamtsumme der Einlagen oderzur Gesamtsumme der ausgeliehenen Beträge in Betracht gezogen werden.Das letztere wird das richtigere sein, weil alsdann auch die Reservefondsund andere Vermügensbestandteile berücksichtigt sind. Auf diese Summenalso bezogen, arbeiten die verschiedenen Kassen mit einem Gewinn, derin den meisten Fällen zwischen 0,4 und 0,6"/« liegt, in einzelnen Fällenbis auf nahezu 1°/o ansteigt.

Die kleinsten dieser Kassen, wenn man von einigen der noch jüngstenGlieder absehen will, haben Beträge ausgeliehen in der Gcsamthühe von40 000 bis 50 000 Mark, wogegen die größten Anstalten, mit zumeistunbeschränktem Geschäftskreis, sich in ziemlich hohen Summen bewegen.So betragen die gesamten Ausstände u. A. bei den städtischen Sparkassenin Buttstädt 1150 000 Mark, zu Rümhild 1 700 000 Mark, zu Neustadtbei Coburg 1100 000 Mark, zu Kahla 2 500 000 Mark, zu Zeulenroda2 400 000 Mark, zu Vicselbach 2 680 000 Mark, bei der Sparkasse zu