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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
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283
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Der Personaltredit im Gebiete der thüringischen Staaten. 283

Natürlich wird dieses Exempel praktisch ein ganz anderes, da eine derartigeVerteilung ja in Wirklichkeit nicht stattfindet. Man wird indessen gewiß,nicht fehlgehen, wenn man die Ursachen dieser Verfchuldungszunahmein der Hauptsache bei den Anlässen des Bcsitzwechsels durch Kauf oderErbübernahme sucht, zu einem erheblich geringeren Teile beim Anlaß vonBaulichkeiten, weil der thüringer Landmann auch das Bauen bis aufsäußerste hinausschiebt, wenn er nicht die eigenen Mittel dazu hat. DaßPersonaldarlehen zur Bezahlung von Hypothekenzinsen aufgenommenwerden, gehört jedenfalls zu feltenen Ausnahmen, und kommt etwa vorbei Leuten, die am Zusammenbruche stehen oder in besonderen Fällenaußerordentlicher Situationen, wie bei Mißernten, Hagelschlag, Brand»unglück, außerordentlichem Vichsterben. Gerade in Anbetracht dieserletzteren Punkte wäre zu wünschen, daß unsere kleineren Landwirte sichnoch steißiger bei einer soliden Hagel- und Feuerversicherung beteiligtenund man noch allgemeiner örtliche Viehversicherungsvereine errichtete.

Bei dem gesunden Sinn der thüringer Bevölkerung und ihrer Ab-neigung gegen Schulden hat man im allgemeinen anzunehmen, daß derKredit aller soliden Anstalten' nur zu notwendigen und handgreiflich nütz-lichen Wirtfchaftszwecken benutzt wird, und daß diefe Anstalten daher beider Landbevölkerung thatfächlich auch nur einem foliden Bedürfnis ent-sprechen, im Gegensatze zu dem waghalsigen Unternehmertum in aufstrebendenStädten. Es ist daher entschieden zu wünschen, daß die dem ländlichenBedürfnis auf den Leib zugefchnittenen ländlichen Darlehnskassen sichweiter einführen, da wo sie noch fehlen, denn damit wird nicht alleinzur Zeit fchon ein bewußtes Bedürfnis befriedigt, sondern zum Teil erstdas letztere zum Bewußtsein gebracht und wird unser Landmann zudemjenigen Maß von Gewandtheit im Geldverkehr und im Handel mitnotwendigen Betriebsmitteln herangebildet, die er in der heutigen Weltder mobilen Denkungsart doch nicht entbehren kann, wenn er mit Vorteilwirtschaften will. Muß man zwar vollkommen anerkennen, daß in derNähe der volkreicheren Städte solche Gewandtheit bereits vielen unsererkleineren Landwirte eigen ist, so kann das doch nicht für das Allgemeinegelten und eine örtliche Darlehnskassc wird die Mehrzahl erst mit derZeit von dem mehrerwähnten Händlerkredit frei machen müssen.

Übrigens glaube ich an dieser Stelle auch daraus hinweisen zusollen, daß diese Anstalten nur dann diefe unbedingte Empfehlung recht-fertigen, wenn sie rein im Geiste ihres edlen Schöpfers erhalten bleiben.Man hat auch anzuerkennen, daß die Anwaltfchaften mit ihren Unter-Verbänden strenge über diesem Princip wachen. Daß aber diese Auf-