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fanden außerdem den Geschäftsgang der Neuwieder Kassen nach denstrengen Principien des Vater Raiffeisen in den intensiv wirtschaftendenGegenden der Provinz Sachsen vielfach zu schwerfällig. Diese Umständeführten zur Gründung von Darlehenskassen mit beschränkter Haftpflicht,und werden die letzteren unter den Landwirten gegenwärtig als die zweck-mäßigsten Kreditinstitute für den Personalkredit der Kleingrundbesitzerangesehen. Aus diesem Grunde scheint es geboten, auf deren Einrichtungan dieser Stelle etwas näher einzugehen ohne die übrigen Einrichtungendadurch in ihren Verdiensten diskreditieren zu wollen.
Wie schon aus dem vorstehenden hervorgeht, sind den Darlehens-kassen mit beschränkter Haftpflicht, welche dem Genossenschaftsverbandeder Provinz Sachsen angeschlossen sind, die altbewährten PrincipienRlliffeisens zu gründe gelegt, nur ist die unbeschränkte Haftpflicht mitder beschränkten vertauscht und der Geschäftsverkehr wesentlich verein-facht und erleichtert worden. Die Unterlage für die Hohe der zu über-nehmenden Haftsumme sowohl, wie für den Kredit des einzelnen, bietetdie Einkommensteuer, nachdem sich die Grundsteuer zu diesem Zwecke alsnicht geeignet erwiesen hatte, weil sich aus derselben eine Beurteilungder persönlichen Verhältnisse des Einzelnen nicht immer ableiten ließ.Nach dem gegenwärtig allgemein angewendeten Modus muß jedes Mitgliedden sünfzigfachen Betrag der von ihm gezahlten Einkommensteuer fürdie Genossenschaft als Haftfumme übernehmen. Diese Norm ist alsdurchaus zuverlässig zu erachten, da die Unterlage der mehrfach geprüftenEinkommensteuer als eine sichere angesehen werden kann. Darlehenwerden nur gegen Hinterlegung von Solawechseln gewährt und kann derVorstand daraufhin dem einzelnen Genossen ohne jede weitere Sicherungbis zu drei Viertel der übernommenen Haftsumme Kredit gewähren, erist aber auch berechtigt, wenn die Solvenz des Darlehensuchenden Be-denken erregt, innerhalb dieser Grenzen Bürgschaft zu verlangen. Währendursprünglich das Datum auf dem Sola- oder fogenannten Sichtwechselunausgefüllt blieb, ist man jetzt dazu übergegangen, auf allen Sola-wechfeln — mögen sie für ein Darlehen auf fest bestimmte Frist oderim Kontokorrentvertehr als sogenannte Depotwechsel ausgestellt sein unterWegfall der Sichtbezeichnung — stets das Datum auszufüllen, einmalum etwaigen Einwendungen der Schuldner vorzubeugen, andererseits,weil die Stempelauslage bei der gemäß Artikel 100 des Wechselrechtsgeltenden dreijährigen Wechselkraft vom Verfalltage an gerechnet, sich aufdrei Jahre verteilt.
Der Wechsel eignet sich zu Darlehensbeurlundungen sowohl als für