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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
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Der Personaltredit der lündl. Kleingrundbesitzer in der Provinz Sachsen. 221

angehöligen sonstigen Genossenschaften regelt. Ferner ist hier die sächsischeProvinzial-Hilfskasse zu Merseburg zu erwähnen. Dieselbe gewährt zwardirekt keinen Personalkredit an einzelne Kreditsuchende, indirekt kommtdieselbe indes insofern in Betracht, als sie Darlehen an einzelne Genossen»schaften und Gemeinden gewährt, freilich an erstere nur gegen hoheBürgschaften, da sie die Haftsumme der Genossenschaften nicht als Sicher-heit anerkennt. Fassen wir nuu die einzelnen Kasseneinrichtungen hin-sichtlich ihrer Bedeutung für den Perfonalkredit der Kleingrundbesitzeraus Grund der eingelaufenen Berichte näher ins Auge.

^.. Die Sparkassen.

Diese Anstalten verfolgen im allgemeinen den alleinigen Zweck,weniger bemittelten Leuten die sichere Ansammlung und zinstragendeAnlegung kleiner erübrigter Geldsummen zu ermöglichen, um hierdurchden Spartrieb zu Pflegen und zu fördern. Ihre Aufgabe ist also nichtdie Befriedigung des Kreditbedürfnisses und Regelung des Geldvertehrs,sondern die Kapitalsbildung und Förderung des Sparsinnes. Für dieEinlagen haftet in der Regel mit ihrem ganzen Vermögen die betreffendeStadt- oder Landgemeinde, bezw. bei den Kreissparkasscn der Kreis. DerGeschäftsbetrieb ruht in den Händen von Beamten, deren je nach demUmfange der Kasse einer oder mehrere angestellt sind. Die Aufsicht überdiese und den Geschäftsbetrieb wird in erster Linie durch ein Kuratoriumgeführt, das gewöhnlich für die Stadtsparkassen aus dem Bürgermeisterund zwei Stadtverordneten, für die Kreissparkassen aus dem Landrat undzwei Beisitzern besteht. Weiter unterliegen die Sparkassen der Aussichtund den Beschlüssen des Magistrats und der Stadtverordnetenversamm-lung bezw. des Kreisausschusses und stehen schließlich in höchster Instanzunter Aufsicht der königlichen Regierung.

Die den Sparkassen anvertrauten Summen sollen möglichst sicherzinsbar angelegt werden. Es geschieht die Anlage derselben vorzugsweisegegen sichere Hypotheken auf Grundstücke und Gebäude, dann durch An-kauf von zinstragenden Inh ab erpapieren und Pfandbriefen, welche vomdcutfchen Reiche oder einem Bundesstaate ausgegeben bezw. garantiert sindund durch Ausleihung an Stadt- und Landgemeinden bezw. an öffentlicheInstitute und Korporationen; daneben geben sie in geringem UmsangeDarlehen gegen Wechsel und Faustpfand und endlich bis zu einer bestimmtenGrenze auch gegen Handschcin und höheren Zins unter Stellung eines Bürgen.

Die nachstehende Tabelle, die auf Grund der eingelaufenen Einzel-berichte zusammengestellt ist, giebt über den Geschäftsbetrieb der Spar-kassen weiteren Aufschluß.