Der Personaltredit der landl. Kleingrnndbcsitzcr in der Provinz Sachsen, 219
Keine preußische Provinz ist so hoch eingeschätzt, trotzdem Sachsenhinsichtlich des Umfanges der steuerpflichtigen Liegenschaften von denzwölf Preußischen Provinzen erst an achter Stelle steht.
Der ländliche Grundbesitz ist nach allgemeiner Schätzung in Preußenzur Zeit mit dem siebenundzwanzig- bis achtundzwanzigfachen Grund-steuerreinertrage verschuldet. Nehmen wir an, daß auch der ländliche Besitzder Provinz Sachsen in derselben Weise belastet ist, so ergiebt sich eine aufdemselben ruhende Gesamtschuld von 1362 598 000 Mark. Würde sichdiese Last nach Maßgabe der Fläche auf den Bauernstand verteilen, sowäre derselbe mit rund 890 000 000 Mark belastet. Die vergleichendeZusammenstellung der Zwangsversteigerungen läßt allerdings darauffchließen, daß der Großgrundbesitz unverhältnismäßig höher belastet ist,da von diesem seit 1886 im Verhältnis zur Fläche durchschnittlich fastviermal soviel zur Subhastation gelangt ist'. Allerdings haben im Jahre1893/94 die Zwangsverkllufe unter den bäuerlichen Besitzern der Flacheund Zahl nach in erheblichem Maße zugenommen und selbst den Groß-grundbesitz überwogen. Wir dürften nicht fehl gehen, wenn wir nachall diesen Anzeichen den bäuerlichen Besitz in der Provinz Sachsen mit5—600 000 000 Mark verschuldet betrachten, welche Summe eine jährlicheZinslcistung von 20—24000 000 Mark erfordert. Die Unerträglichkeitdiefcr Schuldenlast in Verbindung mit den ungünstigen Preisverhältnissenkommt in der Zunahme der Zwangsversteigerungen zum Ausdruck. Nach denBerichten der landwirtschaftlichen Vereine haben dieselben im Jahre 1894in ganz bedenklichem Maße zugenommen und stehen zahlreichen Gütern bevor.
Die landwirtschaftlichen Nebenbctriebe befinden sich zum allergrößtenTeile in den Händen von Pächtern. Von den Hauptbetrieben ist nachder amtlichen Statistik der Gesamtfläche nach der folgende Teil in Pacht ^:Parzellenbctriebe bis 2 b.3, , 23,53°/«
Kleinwirtfchaften von 2—5 b,», 19,35°/«
Gewohnliche Bauernwirtschaften von 5—20 Ii«, 10,99°/«Großbauerwirtschllften von 20—100 üa 5,54°/«
Großgrundbesitz von 100 Im und darüber 42,29°/«.
Der eigentliche bäuerliche Besitz besteht also zum allergeringstenTeile aus Pachtäckern, während die Großbetriebe über 42 °/o ihrer Flächegepachtet haben; ähnlich bei Parzellenbetrieb.
Neben der Landwirtschaft ist insbesondere der Bergbau und die
' Vgl. Zeitschrift des Künigl. preuß. Star. Bureaus, Jahrgang 1895 Heft 1und 2 S. 1- 12.
^ Statistisches Handbuch, S. 202.