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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
Seite
167
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Der Pelfonaltredit des ländlichen Kleingiundbesitzes in Westfalen. 167

den Arbeitskraft und der hohen Löhne. Die Lage der Landwirtschaft desWestens wird von Tag zu Tag kritischer. Wir sehen deshalb auch mitbangem Herzen dem durch die geplanten Staffeltarife für Vieh und Holzbedingten Rückgänge unserer Landwirtschaft und damit einer unerträglichkritischen Lage entgegen.

Wenn wir am Schluß unserer Ausführungen kurz das Resultat der-selben zusammenstellen, so ist dasselbe folgendes:

Alle Sparkassen, Kommunalsparkassen und Spar- und Darlehens-kassen-Vereine haben günstig auf die Organisation des Kreditwesensgewirkt und den Geldverkehr in geordnete Bahnen geleitet. Sie habenbesonders segensreich dadurch gewirkt, daß sie dem kleinen Mann minderoder mehr bequeme Gelegenheit geboten haben, seine Ersparnisse an-zulegen, wovon im reichsten Maße Gebrauch gemacht worden ist.

Die Kommunalsparkassen sind infolge ihrer Einrichtung nicht be-fähigt, dem Personalkredit genügend und so dienen zu können, als es zurDeckung des Personalkredits sür den kleinen Landwirt notwendig ist.Die Kommunalsparkassen können in der Hauptsache nur dem Hypotheken-Pfandkredit dienen.

Der Zinsfuß für Hypothekendarlehen bei den Kommunalsparkassenist zu hoch und entspricht nicht dem derzeitig üblichen Zins der Institutesür ländlichen Hypothekenkredit, Landschaft und Landesbank. Die Hypo-theken auf landwirtschaftlichen Grundbesitz haben, wie es durch die Organi-sation der Kassen bedingt ist, kurze Kündigungsfrist. Die von einigenKassen eingeführte Unkündbarkeit mit Amortisationszwang widersprichtder Natur der Kommunalkllssen. Solange die Kommunalkassen allediese von dem Socialpolitiker für den landwirtschaftlichen Recilkreditnotwendigen Forderungen nicht in gleichem Maße erfüllen oder infolgeihrer Einrichtung zu erfüllen imstande sind, als die Institute fürHypothetenkredit das thun, sind sie nicht befähigt, dem kreditbedürftigenLandwirt auch bezüglich des Realkredits in dem Maße, als die Interessender Landwirte es verlangen, gerecht zu werden.

Von den in Westfalen für die Deckung des landwirtschaftlichenKredits vorhandenen Einrichtungen können und dürfen selbst zum Teildem Personalkredit nicht dienen die Kommunalkassen, die Landschaft undLandesbank und Stiftungsfonds und dergleichen; die einzige Einrichtung,die hierfür wirkfam helfen kann, sind die ländlichen Spar- und Darlehens-kassenvereine. Nur sie können diese große Lücke ausfüllen. Das ist imwesentlichen ja geschehen, geschehen zum großen Nutzen der Mitgliederund der Einleger. Was aber auf diesem bedeutsamsten Gebiete erreicht