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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
Seite
158
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158 Winkelmann-Kübbing und Iaspers.

hat nach den angegebenen Zahlen jährlich 65 000 Mark, Waistein37 000 Mark, Hagen 18 000 Mark und Aplerbeck 45100 Mark. Nachunserem Dafürhalten liegt hier eine große Gefahr für eine zunehmendeVerfchuldung der Landwirte vor, wenn nicht eine höhere, etwa 2 bis2^/2 °/o, Amortifation eintritt; da ja mit jedem Generationswechsel eineneue Erbverfchuldung eintritt. Besser noch ist es, zur Tilgung folchcrDarlehen das Leben zu versichern; leider hat diefe Versicherung bei denLandwirten nicht den Anklang gefunden, den sie jedenfalls verdient.Hatten unfcre Vorfahren alle ihr Leben den Abfindungssummen ent-sprechend versichert, dann würde es auf unseren Bauernhöfen besser aus<sehen als jetzt. Der Bauer hat nur zu häufig die Ansicht, so eineHypothek sei gar nicht so schlimm, die werde ihm gar nicht gekündigt.

Auch dort, wo Anerberecht besteht, ergiebt sich mehr oder minderVerschuldung durch Abfindung der Miterben. Je richtiger aber derGrund und Boden bewertet, d. h. nur nach dem Durchschnittsreinertragdes Landgutes abgeschätzt wird, um so weniger tritt eine Verschuldungdurch Erbrecht ein. Der Landkauf ist in den Gegenden Westfalens, wodas Anerbrecht nach altem, deutschen Brauch in vollem Maße geübtwird, meistens gering. Grundstücke, welche in diesen Bezirken unter denHammer kommen, fei es infolge von Nnglücksfällen, falfcher Wirtfchaftoder leichtsinniger Lebensweise, werden in der Regel weit über den Wertbezahlt, da das Angebot von Grundstücken infolge des Anerberechtes eingeringes ist. Aber der Zulauf einer solchen Parzelle, auch zu einem denErtragswert weit übersteigenden Preis, ist doch in den meisten Fällenkein wirtschaftlicher Fehler, da der Gesamtbetrieb dadurch verhältnismäßignur wenig verteuert wird.

Anders gestaltet sich die Sache, wenn bei der Verstückelung einesBauerngutes durch einen Güterfchlächter an kleine Besitzer oderHeuerleute, die sich etwas Vermögen erspart haben, Parzellen unterÜbernahme von Hypotheken verkauft werden. Ist dann der Preiszu hoch, so fehlen dem Käufer alsbald die Betriebsmitel und damitbeginnt fein Unglück. In den Gegenden, wo das Anerebrecht und dieEibteilung nebeneinander bestehen, ist der Landhunger meistens nochgrüßer, als in den Gegenden des Anerberechts und der Preis aus diesemGrunde schon höher; ferner wirkt hier auch die Möglichkeit der Teilungpreissteigernd, weil die Schätzung nach Kaufwert den Ertragswert verdrängt.

H>ie Zunnahme der ländlichen hypothekarischen Besitzverschuldungist in der Provinz Westfalen eine sehr hohe und übersteigt um dasVielfache die Zunahme der Hypothekarverfchuldung der Provinzen jen-