Der Personaltredit des ländlichen Kleingrimdbesitzes in Westfalen. 155
Die Darlehen sind unkündbar und müssen mit ^«/u amortisiertweiden. Nie Landschaft verleiht ohne weiteres bis zum zweiundzwanzig-fachen Katastralreinertrag, nach Schätzung unter Umstanden bis zumdreißigfachen; neuerdings giebt dieselbe bis zum vierzigfachen und halbenGebäude-Versicherungswert bare Zusatzdarlehen aus ihrem Betriebsfonds.
Die Landesbank der Provinz Westfalen ist entstanden aus derim Jahre 1832 in Westfalen errichteten „Westfälischen Provinzial-Hilfstasse".
Dieselbe hat sich allmählich entwickelt und wurde dann am 1. April1890 als Landesbank errichtet und damit wesentlich erweitert. Sie giebthauptsächlich an Kommunalverbände, Schulen, Kirchen nnd sonstige Kor«porationen, ferner an städtischen und ländlichen Grundbesitz Darlehen.Seit kurzem hat das Kuratorium der Landesbank beschlossen, auf länd-lichen Grundbesitz hypothekarischen Kredit zu geben nach Höhe derSchätzung innerhalb des fünfundzwanzigfachen Kutastralreinertrages undder Hälfte der Gebäudestcuer zu 3^4°/» ausschließlich der Amortisation.Angeschlossen an die Landesbank ist die am 9. Februar 1894 gegründeteLandeskulturrentenbank, die mit unter der Leitung der Landesbank steht.Dieselbe giebt ebenfalls amortisierfähige Darlehen für Meliorationen unddergleichen, z. B. Kultur von Ödländereien, wofür bei der Landschaftwegen niedrigen Katastralreinertrages kein Darlehen gegeben werden kann.Die Landeskulturrentenbank verleiht so weit, als die Kultur u. s. w.ausgeführt wird. Bei den großen Flächen von Ödländereien in Westfalen,die sich sehr gut je nach Lage, Bodenbeschaffenheit und Feuchtigkeit zuertragreichen Ackern, Weiden oder Wiesen umwandeln lassen, ist dieseEinrichtung als ein drittes provinzielles Kreditinstitut zu begrüßen.
Wenn nun von diesen Instituten, der Landschaft, der Landesbankund der Landeskulturrentenbank den Landwirten unkündbarer und amorti-sierbarer Kredit zu durchschnittlich 3^/4 bis 3'/2°/u zur Verfügung gestelltwird, dann erscheint der Hhpothekenzins der kommunalen Kassen viel zuhoch, mindestens ^/2°/o, namentlich auch mit Rücksicht auf die kurzeKündigungsfrist.
Während der Kredit bei den ländlichen Spar- und Darlehenskassen-Vereinen für ganz bestimmte Zwecke gegeben wird, wonach man auch dieKündigungs- resp. Rückzahlungsfrist bemißt, ist das bei den kommunalenKassen nicht der Fall. Sie leihen Geld aus, um zu verdienen, wenn esnur sicher steht. Bei den Spar- und Darlehenskassenvereinen wirdganz sorgsam darauf geachtet, daß ein Darlehen, das in kurzer Zeit alsGeld mit seiner Rente in die Hand des Darlehensnehmers zurückkehren