Druckschrift 
2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
Seite
143
Einzelbild herunterladen
 

Der Personaltredit des ländlichen KleingrundbesitzeK in Westfalen. 143

Wir müssen kurzweg daraus die Antwort geben, daß ausschließlichdie vielen in Westfalen bestehenden ländlichen Spar- und Darlehens^kassenvereine diesem Personalkredit des kleinen Grundbesitzers dienen. Allekommunalen Sparkassen, mögen sie eingerichtet sein von welcher Kommuneauch immer, sind nicht in der Lage, in irgend welcher Weise demPeisonaltiedit dienen zu können, falls sie es auch wirklich wollten.

Es kann sich dabei nur um die genannten Sparkassensysteme han-deln, denn alle korporativen und provinziellen Geldinstitute, sowieStiftungskirchen und sonstige Fonds dienen nur dem Realkrcdit.

Zuerst ist die Frage zu erörtern, ob und inwieweit die in West-falen bestehenden ländlichen Spar- und Darlehenskassen genügen, um demPersonalkredit zu dienen, und ob ihre Einrichtungen hierfür geeignet sind.

Unsere Spar- und Darlehenskassenvereine beruhen aus Solidarhaftund sind zu einem Verbände sür die ganze Provinz zusammengeschlossen.Eine Centralisierung der gesamten deutschen Spar- und Darlehenskassen,Wie es von der Neuwieder Centralkasse erstrebt wurde und wird, könnenwir nicht billigen; neben verschiedenen anderen Gründen spricht gegendiese Vereinigung ganz besonders, daß eine solche Ausdehnung die not-wendige Übersicht und Kontrolle mindestens in Frage stellt, sie vielleichtunmöglich macht.

Zusammenschluß zu provinzialcn Verbänden muß das Ziel dieserKassen sein, und das würde auch jedenfalls recht bald geschehen, wennnicht so viele derartige Kassen an die Neuwieder gebunden wären ^.

Die Revision sür provinzielle Verbände nur kann eine übersichtlichennd kontrollierbare sein. Besonders auch wird die regelmäßige Revisiondurch die mit den wirtschaftlichen Verhältnissen der Gegend bekannten Revi-soren wesentlich nutzbringender sein, als wenn der Bezirk ihm unbekannt ist.

Die am 1. Oktober d. I. ins Leben tretende staatliche Central«genossenschllstskasse, welche wir lange gewünscht haben, und die wir alsSchlußstein in dem großen Bau der Genossenschaftsverbände begrüßen,wird hoffentlich auch sür eine thunlichst einheitliche Gestaltung der Ver-bandseinrichtungen sorgen. Die preußische Centralgenossenschaftskasse hatden Zweck, den Genossenschaften, bezw. Verbänden, welche dem Personal-kredit dienen, bei Geldmangel Darlehen bis zu einer durch die Solidar-haft der Mitglieder gesicherten Höhe zu geben und bei Überfluß an Geldbei den sraglichen Einzelkassen denselben zu einem mäßigen Zins diesen

. ^ In neuerer Zeit scheint auch dies in Neuwied als richtig anerkannt zu werden,da für die einzelnen Provinzen und Länder Filialen mit weitgehender Selb-ständigkeit gegründet werden.