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2 (1896) Mittel- und Norddeutschland
Entstehung
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113
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Der Personaltredit des ländl. Kleingrundbesitzes in der Rheinprovinz. 113

II. Besitz- und Er-

werbsverhältnisse des

NllsienbezirKs.

1. Herrschen der Flächenach vor:

a) landwirtschaftlicheGroßbetriebe (derBesitzer beschranktsich auf die Ober-leitung) ?

d) mittlere Betriebe(derBesitzerbeteiligtsich an der körper-lichen Arbeit, ziehtaber fteinde Arbeits-kräfte regelmäßighinzu) ?

e) kleinbäuerliche, vonder Familie des Be-sitzers allein bewirt-schaftete Betriebe?

2. Bleiben die Güter beimBesitzwechsel unter Le-benden oder im Erb-fall regelmäßig ge»schlössen oder findenhäufig Parzellierun-gen statt?

3. Sind die bäuerlichen,sowie die Parzellen-betriebe meist in denHänden von Eigen-tümern oder Päch-tern?

Schriften b. N, f. Socilllpol,

llbteilung, erheblich weniger bei dem TrierschenBauernverein, endlich bei drei Oemeindevereinen.Hagelversicherung findet äußerst selten statt.

»,) Derartiger Großbetriebe giebt es im Kreise zwölfStück, von denen zwei verpachtet sind.

b) Derartiger Betriebe mag es im Kreise, der nachder letzten Volkszählung 8169 Haushaltungen um-faßt, etwa 125 Stück geben.

e) Diese kleineren Betriebe sind in der überwiegendenMehrzahl vorhanden.

2. Die mittleren und kleineren Betriebe werden beiEigentumswechsel unter Lebenden sowie bei Erb-fall fast immer nur parzelliert übertragen.

Z.Sie sind fast alle in den Händen von teilweiseverschuldeten Eigentümern. Verpachtungen kommennur vor, wenn der Eigentümer zur Bewirtschaf-tung unfähig ist oder stirbt, und zur Zeit minder-jährige Kinder die Bewirtschaftung später felbstübernehmen sollten.

Personaltredit, II, 8