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schaftliche Darlehenskasse sür Deutschland". In neuestei Zeit sind imAnschluß an die großen landwirtschaftlichen Vereine der Rheinprovinzneue Darlehenskassen entstanden, die in ihrer Organisation mehr oderminder von dem älteren Typus abweichen; sie sind in RevisionsverbändenZusammengefaßt. Es sind dies der an den landwirtschaftlichen Vereinfür Rheinpreußen angelehnte „Verband der rheinpreußifchenlandwirtschaftlichen Genoss enschllsten" mit dem Sitz in Bonn,seinerseits wieder ein Glied des Offenbacher „Allgemeinen Verbandesdeutscher landwirtschaftlicher Genossenschaften" ist, und der. „Rheinische^l/Revisionsverbllnd" zu Kempen, der mit dem Rheinischen Baucrn-uerein in' enger Verbindung steht. Für GcldauZgleichung haben diebeiden Verbände je eine Centralkasse gegründet und zwar die „Haupt-genofsenschaftskaffe für Rheinpreußen, e. G. m. b. H. zu Bonn" und den„Rheinifchen Bauernkreditvcrein, e. G. m. b. H. zu Kempen". Die nachdem Systeme des Freiherrn von Broich gebildeten Darlehenskassen habensich zu dem „Rheinischen Genossenschastsv erbande" mit demSitz in Köln zusammengethan; doch sind deren nur wenige und ohnegroße Bedeutung^.
Die Schulze'Delitzschschen Genossenschaften sind mit denender Nachbarprovinzen in einem Verband zusammengefaßt, der jedoch eineGeldllusgleichstclle nicht unterhält.
Endlich wird das Kreditbedürfnis der kleinen Landwirte zum Teilvon den öffentlichen Sparkassen befriedigt.
Die Provinz trägt insoweit zu dem gleichen Ziele bei, als die„Landesbank der Rheinprovinz" mit der Hauptgenossenschafts«lasse und dem Bauernkreditvercin in Geschäftsverbindung steht.
Hauptgenossenschaftskaffe und Bauernkreditverein sind gleich organisiert,so daß eine Schilderung der ersteren genügt, um die Thätigkeit beiderklar zu legen.
Die Hauptgenossenschllftskllsse sür Rheinpreußen e. G. m. b, H. mitdem Sitze in Bonn ist eine Geldausgleichstelle zwischen den ihr an«geschlossenen Genossenschaften. Jedes Mitglied der Hauptgenofsenschllfts-
l Am 4. Dezember 1895 wurde im Anschluß an den^Tr«riMen^ V^er nvMin^!der „Trierifche Genossenschafts-V erbaut,, e. G. m. b. H." nu^^m'Tiße'"z? Triergegründet und am 11. Dezember 1895 in das Genossenschaftsregister eingetragen.Nach dem Statut hat dieser Verband den Zweck, eine Verbandskasse zur Forderungde» Kredits und der Geschäftsführung der Verbandsgenossen zu errichten und zu ver-walten, sowie die Bildung und Entwicklung ländlicher Genossenschaften zu fördern.Die Haftsumme ist auf 5000 Mark pro Geschäftsanteil festgesetzt und find 10 Geschäfts-anteile zulässig.
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