gg RechtIanwlllt und Notar Heniich.
obwaltenden schwierigen äußeren Verhältnissen die Fähigkeit zur richtigenBeurteilung der Kreditwürdigkeit der Kreditbedürftigen vielfach fehlt, daßdaher geeignete Vorstandsmitglieder für die Genossenschaftskassen schwerzu finden sind, namentlich wenn diese Vorstandsmitglieder im Ehrenamtamtieren sollen, da hier immer die Frage der Versäumnis eines Schicht-lohnes im Vordergrunde steht. Gleichermaßen fehlt dieser Bevölkerungdie geistige Fähigkeit, die Kassensührung und die vorgelegten Bilanzengeschäftsmäßig zu prüfen, die etwa in der Verwaltung eingerissenenMißbräuche rechtzeitig zu erkennen, es fehlt ihr die Redegewandtheitoder der moralifche Mut, etwa erkannte Mißbräuche den nach Lage derVerhältnisse in angesehenerer socialer Stellung befindlichen Vorstands«mitgliedein gegenüber in der Generalversammlung zur Erörterung zubringen. — Unter den solchergestalt obwaltenden Verhältnissen habendie Kredit-Genossenschaftskassen nach Raiffeisenschem System auch hierkeinen Eingang finden können. Die Kassen nach Schulze-DelitzfchschemSystem dürften sich im allgemeinen aber doch nur durch die Form derTräger des Instituts von den öffentlichen Kassen unterscheiden. Dennbeide Arten Kassen sind nicht nur Darlehens-, sondern gleichermaßen auchSparkassen; auch die genossenschaftlichen Kassen dieses Systems gewinnenihre Betriebsmittel weniger durch die Geschäftsanteile der Genossen-schafter, als durch Spareinlagen, welche den beiden genossenschaftlichenKassen des Bezirkes namentlich aus den angrenzenden lothringifchenGebietsteilen zustießen, da dort das Sparkassenwesen noch wenig ent-wickelt ist. Mit Rücksicht auf die größere Sicherheit, welche bei denöffentlichen Kassen aber der Träger des Instituts gewahrt, stießen diesendie Spareinlagen bei billigerem Zinsfuße reichlich zu, was wiederumeine billigere Kreditgewährung ermöglicht, wie schon oben gezeigt worden ist.Die den Genossenschaftskassen sonst mit Recht nachgerühmte erziehlicheWirkung wird zweifellos, wie die Verhältnisse im Saarreviere einmalgelagert sind, durch die nach dem Merziger System organisierten üffeni>liehen Kreditkassen weit vollkommener erreicht, wenn die vielen im Be-zirke der Kasse angestellten Bezirksagenten aus dem Stande der Klein-bauern selbst entnommen werden. Die im Vorstehenden mehrfach hervor-gehobenen bedeutenden Gefahren aber, welche Kreditkassen nach Schulze-Delitzschschem System zufolge der allzuscharfen Betonung des Gefchäfts-gewinnes der gesunden Befriedigung des Kreditbedürfnisses bereitenkönnen, sind bei den öffentlichen Kreditkassen ganz ausgeschlossen. Dennabgesehen davon, daß den Kommunen für die Verwaltung der Kassenüberall ein weit reichlicheres und auch geeigneteres Personenmaterial zur