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Teil 2, Die mittelhochdeutsche Literatur Abschn. 1 (1922) Frühmittelhochdeutsche Zeit
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§ 67. Die Hochzeit.

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mit Willirams Paraphrase beginnt. Eine unmittelbare Quelle ist nicht nach-gewiesen, ähnliche, zum Teil kürzere Darstellungen der mystischen Hochzeithaben Wernher von S. Blasien in seinen Deflorationes (Migne 157, 1194)und Honorius Aug. in dem zweiten Prolog seiner Expositio in Cantica Cant.(Migne 172, 353 f.); näher steht dessen Predigt auf Dominica XX in seinemSpeculum Eccl. (Migne 172,10631065; hier ist es die Parabel von derHochzeit des Königssohns, Matth. 22, 114); ferner Hildebertus Cenoma-nensis in seinem Sermo 105 (Migne 171, 822 ff.); und die dem heil. Bern-hard zugeschriebene Parabel De Christo et Ecclesia (Migne 183, 767 ff.). 1 )Die Erlösungsidee liegt schon in der Parabel von Christus dem Seelen-bräutigam begründet, aber eine solche Zusammenfassung zahlreicher Aus-legungen und Erweiterung zu einer umfangreichen Lehre von der Erlösungist uns sonst nicht überliefert. Der Dichter kann schon eine lat. Predigtoder Abhandlung dieser Art vor sich gehabt haben, vielleicht aber hat erauch nur einen Grundstock von Motiven vorgefunden. Zu diesen gehörtendann die Erzählung mit dem Sturz der unrechten Knechte und der Hochzeitund die kürzeren Auslegungen; die Einleitung, die Erweiterung allegorischerDeutungen zu den längeren Auslegungen, die durchgehenden Belehrungenüber den Erlösungsweg, die Tendenzen auf dasRecht" wären dann vomVerfasser in seine Quelle hineingebracht worden. Aber auch diese Gedankenhat er alle schon in der theologischen Literatur irgendwo vorgefunden. ImGedicht Vom Rechte hat der Verfasser dem bäuerlichen Stande die irdischenPflichten und die Gottesordnung auf Erden vorgehalten, in derHochzeit"entfaltet er Reichen und Armen die ganze Mensehenerlösung. Die das Recht,die göttliche Ordnung, in diesem Leben befolgen, sind Gotteskinder undsie werden gesegnet in des Vaters Reich eingehen (Vom Rechte 538545);und die Rechten und Guten, die hier Gottes Willen getan haben, gehenmit der Braut und erlangen als die gesegneten Kinder das Recht der Braut,das Reich des Vaters (Hochzeit 1065 ff.). Der Abschluß ist in beiden Ge-dichten gleich: es ist die trostreiche Gewißheit, daß wer das göttliche Rechtund Gottes Willen tut, in die himmlische Herrlichkeit eingehen wird. Undein versöhnungsvoller Zug geht durch beide Gedichte: nicht sind die beidenWelten getrennt durch eine unüberbrückbare Kluft, über die nur jenem

') Den Brautzug mit üesang enthält desHonorius Elucidarium lib. III, 1 (Migne 172,1157 A), von wo aus er in den deutschenLucidarius übergegangen ist (Heidlauf S. 59).Da das Elucidarium das verbreitetste Schul-lehrbuch war, so wird auch die Brautzugs-szene bei der Geistlichkeit wohl bekannt ge-wesen sein. Sie kommt auch in der Zukunftnach dem Tode vor, V. 7694. Die Fassungder Zukunft nach dem Tode ist nicht ausder Hochzeit direkt entnommen (Scherer,QF. 7, 26; Löbner S. 40; Kraus, D. Ged.S. 7694 [S. 37 f.] u. S. 190), denn sie hat ein

Motiv mit Honorius gemein, das in der Hoch-zeit fehlt: der Bräutigam ist der Engel 76 f.sicut sponsus . . .ita.. angelus bei Honorius,und dazu Zukunft. Der engel.. Der si scholbehvten 74 f. = angelus sui costus Hon. . ;in der Hochzeit bedeutet der Gesang denPriester 800805. Beide deutschen Gedichteaber weichen zusammen von der ursprüng-lichen Parabel, wie sie hier bei Honoriusund sonst überliefert ist (Kraus, Vom RechteS. 67), darin ab, daß an Stelle des einenSängers (der Engel, oder David) das Braut-geleite den Hochzeitsgesang singt.