§ 28. Gregorius 193
Nach dem moraltheologischen Gehalt betrachtet entwickelt sich dieErzählung in drei Akten: vom Fall in die Sünde durch Reue und Buße zurWiederherstellung in der Gnade. Aber da das Motiv vom Inzest wiederholtist, so zerfällt der ganze Verlauf auch in eine zweimalige sittliche Wirrungund Entlösung, wobei der zweite Fall eine Steigerung des ersten ist.
Um die tragischen Konflikte zu verstehen ist der Ausgangspunkt allesUnheils, die Inzestschuld, 1 nach den mittelalterlichen Anschauungen zu be-werten. Offenkundig ist die Schuld der Eltern, aber sie werden entlastetdadurch, daß sie der Wirkung des mächtigen Menschenfeindes, des Teufelszugeschrieben wird, dem sogar Gott sein Verführungsgeschäft zuläßt 335—38.1960. 2240. 2495. 2602. Ein schwieriger kasuistischer Fall aber ist die doppelteSchuld Gregors, die von den Eltern an ihm haftende und seine eigene mitder Mutter. Für seine Abstammung kann er eigentlich nicht verantwortlichgemacht werden, da das Kind nicht die Schuld der Eltern erbt 475. Abernach strengerer kirchlicher Ansicht lastet doch auf ihm der Makel der In-famie, und die Missetat der Eltern wirkt in ihm weiter. Das ist auch dieMoral in unserer Legende 752 ff. 1750 f. 1779 f. Auch die Verbindung mitder Mutter kann ihm nicht angerechnet werden, da sie unbewußt von ihmgeschieht. Hier widersprechen sich die normale kirchliche Anschauung, nachder Greg, in der Tat frei von Schuld ist, und die Volksmeinung, die dieBlutschande mit der Mutter absolut verabscheut. Das Gedicht folgt auch hierder unduldsameren Auffassung. Schließlich wurzelt Gregorius' Katastrophedarin, daß er den Rat des Abtes, im Kloster zu bleiben, nicht befolgte undseine Warnung vor dem Ritterstand, also vor dem weltlichen Leben, in denWind schlug 1787 ff. So weit reicht seine Schuld, aber im Gedicht selbstwird darauf nicht zurückgekommen. Auch die Pflichten gegen die Welt habenihre Berechtigung, für die in der Welt Lebenden 2215—24 (Gott und Weltauch 441. 639 f. 2070). Doch die Folgen zeigen, welche der beiden Lebens-gestaltungen, die mönchische oder die ritterlich-weltliche, den höheren sittlichenWert in sich trägt.
Das Gedicht hat starke Realität, einmal in dem dargestellten Leben unddann in der subjektiv dichterischen Erlebtheit. Ein anschauliches Kulturbildtut sich auf. Es ist ein Feudalstaat, an der Spitze der Landesfürst, der beiwichtigen Angelegenheiten die Großen (die Optimaten, die besten von demlande 196 usw. zur Beratung beizieht. Das höchste Ansehen genießt deralte Familienratgeber, der mächtigste unter den Vasallen 490—500 u. ff. Inschwieriger politischer Lage haben die landherren der verwitweten Fürstingegenüber selbständiges Vorschlagsrecht 2185—224. Das Standeszeremoniellwird streng beobachtet: der alte Ratgeber ist bestürzt, daß sein gebornerherre vor ihm kniet 534—46. Die Regentenpflichten waren geregelt, es gabeine eigene Literatur darüber 2 (244—59; Greg, als gerechter Herrscher,
1 Schönbach S. 89—94. 100—03. 404 f. I A. 4, Reg. unt. Fürst S. 351. Fürstenlehren und
2 Siehe LG. II, 1, 198 u. A.2. 256 A. 1. 276 | Aufzählungen v. Herrentugenden: Veldekes
Deutsche Literaturgeschichte III 13
\