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Teil 2, Die mittelhochdeutsche Literatur Abschn. 2. Blütezeit Hälfte 1 (1927)
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§ 8. Die mittelhochdeutsche Dichtersprache

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Staates, einer Stadt war das Regierungsamt, die Verwaltungsbehörde; hierwurden die offiziellen Schriftstücke ausgestellt, die Urkunden und Akten.Jede Regierung, zuvörderst die kaiserliche, hatte ihre Kanzlei und eigeneKanzleisprache in ihren Schriften, die einen über der gewöhnlichen Mundartstehenden Sprachtypus darstellte. Aus diesen übermundartlichen Landes-oder Territorialsprachen entwickelte sich die nhd. Schriftsprache. Bis indie Mitte des 13. Jh.s wurden die Urkunden lateinisch abgefaßt, das erstedeutsche Staatsschriftstück war das von Friedrich II. gegebene MainzerLandfriedensgesetz 1235. Die beiden ältesten erhaltenen deutschen Urkundenstammen von 1239 (Schweiz) und ca. 1250 (Kaiser Konrad IV.). Der Schrittzur deutschen Urkundensprache geschah in der Kanzlei Rudolfs v. Habs-burg, die schon vorher viele Stücke deutsch ausstellte (österr. Kanzleispr.).Offiziell eingeführt wurde das Deutsche als Urkundensprache in der KanzleiLudwigs d. Baiern (bair. Kanzleispr.). Karl IV. gab dem Kanzleiwesen unddamit auch der Kanzleisprache (böhm.) eine strengere Regelung. Die kaiser-liche Kanzleisprache, die unter Maximilian I. ihre streng österreichische Ortho-graphie aufgegeben hatte, überwog schließlich die Landeskanzleien unddamit waren die Unterschiede schon stark ausgeglichen. Großen Einflußauf Regelung der Orthographie gewannen die Druckereien in den Städten,die Mittelpunkte bildeten wie Augsburg, Nürnberg, Basel, Straßburg, Mainz,Köln (Druckereisprache). Die völlige Einigung, die nhd. Schriftsprache, istein Erfolg von Luthers volkstümlichem Einfluß: durch seine Bibelüber-setzung und den Katechismus drang seine Sprache, die der sächsischenKanzlei, nach und nach überall in die deutschen Lande.

Fremdwörter. 1 Die Nachahmung der französischen Mode füllte die höfischeSprache mit französischen Wörtern an, die dem ritterlichen Vorstellungs-kreise angehörten, Zeugen des starken franz. Kultureinflusses auf die vor-nehme deutsche Gesellschaft. Damit drangen mit neuen Begriffen auchneue Bezeichnungen ein, so für das Turnierwesen, für Kampfmethoden,Waffen, Kleidungsstücke und -Stoffe, für höfische Verkehrsformen u. dgl.;aber es galt auch für feiner, schon vorhandene Dinge mit franz. Wörternzu benennen. Die höfischen Epiker hatten eine Vorliebe für diese fran-

1 Franz. Fremdwörter: O.Steiner, Die Fremd-wörter in d. bedeutendsten mhd. epischenDichtwerken, Bartschs Germ. Studien 2 (1875),23958; Jos. Kassewitz, Die frz. Wörter imMhd., Straßb. Diss. 1890, dazu Maxeiner,Anz. 19,44ff.; Th.Maxeiner, Beitr. z.Gesch.d. franz. Wörter im Mhd., Marb. Diss. 1897;F. Piquet, De vocabulis, quae in XII. seculoet in XIII. principio a Gallis Germani assump-serint.Thesis, Parisiis 1898; Hugo Palander,Der franz. Einfluß auf die dt. Sprache im12. Jh., Helsingfors 1901; Hugo Suolahti,Der franz. Einfluß auf die dt. Sprache im 13.Jh.,Helsinki 1910; Ders., Memoires de laSocieteneophilol. de Helsingfors VI, 109ff.; Ders.,

Ein franz. Suffix im Mhd., Neuphilol. Mitteil.1914,111 ff. (Suff.-/*?/-); EmilÖhmann, Stud.üb. d. franz. Worte im Deutschen im 12. u.13. Jh., Helsinki 1918, s. auch Neuphilol. Mit-teil.l918,9ff.EMiLHENRiCi,Sprachmischungin älterer Dichtg. Deutschlands, 1913 (Bar-barolexis); P. Möller, Fremdwörter aus d.Lat. im späteren Mhd. u. Mndld., Gieß. Diss.1915. Singer aaO. S. 6 1; Kluge, Dt.Sprachgesch. S.274ff.; Schirokauer, Beitr.47, 61 ff.; Stammler, Dt. Vierteljahrsschr. f.Literaturwiss. 2 (1924), 17 ff.; s. auch Alw.Schultz, Höf. Leben 2 , Reg. zu d. beiden Bän-den, und unten Fremdw. bei Hartm., Wolfr.,Gotfr.