Druckschrift 
Teil 2, Die mittelhochdeutsche Literatur Abschn. 2. Blütezeit Hälfte 1 (1927)
Entstehung
Seite
23
Einzelbild herunterladen
 

§ 7. Die höfischf Morallehre

23

zu streben. Ungeahnte Kräfte erweckt im Menschenherzen die erwiderteLiebe.

Die in der Minnedoktrin niedergelegte höfische Moraltheorie ist in denritterlichen und gesellschaftlichen Verhältnissen begründet. Einiges hat sieauch aus der geistlichen Moralphilosophie entnommen. Man trifft aber nochein anderes, an sittlichem Ernst jene höfische Minnelehre weit überragendesSystem, das die ethischen Werte abstuft als Gotes hulde, ere und guot.(Walther v. d. Vogelw. 8,14.) Diese Tugendlehre entspringt einem andernsittlichen Gedankenkreis als dem der höfischen Gesellschaft, sie ist eineVereinigung religiöser und weltlicher Güter, von Moraltheologie und Moral-philosophie. 1

Noch weiter. Das Rittertum hat sich seine eigene sittliche Weltanschauunggebildet und diese ausgesprochen in der Formel: Gott und der Welt ge-fallen. 2 Das Irdische und das Göttliche in seinem sittlichen Bewußtsein zuvereinigen, das ist die höchste Lebensaufgabe des Ritters. Der Gegensatzzwischen Weltstaat und Gottesstaat ist aufgehoben, der in der Welt lebendeLaie hat auch irdische Pflichten zu erfüllen, und auch die müssen ihmheilig sein, denn sie sind ihm durch die göttliche Weltordnung zugeteilt. 3Darum ist die arbeit das erste sittliche Gebot des Ritters, tätig sein in Aus-übung seiner ritterlichen Pflichten. Der Wille muß zur sittlichen Lebensmachtgesteigert und geläutert werden, dem Willen, der praktischen Vernunft ge-bührt die Leitung im Haushalt der Seelenkräfte. 4 In dieser Auffassung er-hält dieWelt" ihre sittliche Berechtigung. Das ist der Humanismus desRittertums. Diese Werterhöhung der Welt ist nicht widerkirchlich, sie erhebtim Gegenteil den im Dienste derFrau Welt" stehenden höfischen Minne-sport aus seiner irdischen Umgebung und bringt ihn in Zusammenhang

1 Die Lehre von Gott als dem Summumbonum gehört der Moraltheologie an. Ereentspricht in der m.alterl. weltl. Morallehre, derMoralphilosophie, Moralis philosophia,demHonestum". Die Mor.philosophie istden lat. Schriftstellern, hauptsächl. CicerosDe officiis entnommen. Sie wurde im MA. inden Schulen gelehrt. Honestum ist die Recht-schaffenheit (die rechte sittliche Beschaffen-heit, xaiÖQ&cofj.a [lat. rectum] bei d. griech.Stoikern), das sind die 4 Kardinaltugenden.Irdisch guot sind die geringeren, die äußerenGüter u. Glücksgüter od. körperl. Vorzüge, inder Mor.phil. dasUtile", vgl.ZfdA.56,140f.;Wechssler S. 14851.In d. m.alterl. Sitten-lehre ist unterschieden zwischen derTheologiasuperior od. celestis = Dogmatik, Kenntnisdes Göttlichen, u. Theologia inferior od. sub-celestis = Moral, vgl. Mart. Grabmann, Ge-schichte d. scholast. Methode, bes. Bd. 2,483 f.

2 Stellen s. bei Heinzel, Kl. Sehr. S. 43.47 f.;Wechssler S. 429ff.; Ehrismann, ZfdA. 56,175 ifc Stud. üb. Rud. v. Ems S. 15; Schwie-tering, Demutsformel S. 87; Schönbach,

Ueb. Hartm. v. Aue S.439. Weitere Stellen:Otfr. an Hartm. 131 f.; Annolied 61012.647f.; Rud. v. Ems, Bari. 30, 810, Wilh.v. Orlens 3394f.; Docens misc. 2, 184; vgl.Walth. v. d. Vogelw. 84, 7; Hartm., MF. 215,18. Siehe unt. bei Hartm., Wolfr., Gotfr. Dieältere Formel lautete: Die Seele behüten undauch die Ehre behalten u. ähnl.: Kaiserchr. 13 f.673 f. 5681 f. 11140 f. (LG. II, 1, 275); Trier.Silv. 1416; Wernh. v.Elmendorf, ZfdA.4S.284ff. V.71f. 558f. 650f.; MF.29, 3436(Vogt, LG. S. 142).

3 Die Kirche erkennt die einzelnen Berufe alsgottgeordnet, von d. Vorsehung bestimmt an,vgl. Paulus, Hist. Jahrb. 1911, 72555;Günther Müller, Gradualismus.

4 Arbeit, labor, opus, ist die Lebenspflichtdes Christen überhaupt, auch des Mönchs;der erste Satz der Benediktinerregel lautet:per oboedientiae laborem zu Gott zurück-kehren, von dem du per inoboedientiae desi-diam abgewichen bist. Es ist die Arbeit desMönchs, den eigenen Willen aufzugeben, umfür Christus zu streiten.