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Teil 1 (1918) Die althochdeutsche Literatur
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339
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B. Die Literaturdenkmäler. 2. Prosadenkmäler. § 64. Die Markbeschreibungen. 339

2. Die Würzburger Markbeschreibungen.

Erster Druck: Lorenz Fries, Historie der gewesenen Bischoffen zu Wirtzburg (1544)bei J.P. Ludewig, Geschichtschreiber von dem Bischoffthum Wirtzburg, Frankfurt 1713, S.397;Massmann, Abschwörungsformeln (1839) Nr. 72, S.61f. 183185. Faksimile bei Chrousta.a.O. Tafel 10 (Urkunde B).

Zwei Urkunden, eingetragen von einer Hand des ausgehenden 10. Jhs.in einem sehr kostbaren Evangelienkodex des 9. Jhs., und zwar Urkunde Aauf Bl. lab, Urkunde B auf Bl. 208b, dem letzten der Handschrift.

A. In der Form ist die Urkunde regelmäßig und ist reicher ausgeführtals die Hamelburger Markbeschreibung. Drei Teile sind klar geschieden:

1. Invocatio Z. 1 (Anrufung Christi); II. Publicatio (Notum sit omnibussanctae dei ecclesiae fidellbus) Z. 1. 2; III. Narratio (qualiter Eber-hardus usw.) Z. 26. Darauf geht die Narratio weiter, Z. 712, mit denNamen der herumführenden und die Grenzen unter Eid bestimmenden Ge-währsmännern, enthält aber in sich IV. die Dispositio (die Grenzbestimmung)Z. 79. Nun ist jedoch die Grenze in vier Strecken geteilt und für jedeStrecke tritt eine besondere Gruppe von Gewährsmännern auf. Es wiederholtsich also die Narratio mit der Dispositio und den Namen viermal: l.Z. 712;

2. Z. 1321; 3. Z. 2230; 4. Z. 3137. Dann kommt der Schluß der ganzenUrkunde: V. Datierung Z. 3841 (Angabe des Ausstellungsortes unter Berufungauf die genannten Zeugen und der Abfassungszeit, 14. Oktober 779) undVI. Namensunterzeichnung des Schreibers Z. 42 f. Jedoch ist auch dieseerste Würzburger Markbeschreibung nicht die Originalurkunde von 779 selbst,sondern eine Kopie vom Ende des 10. Jahrhunderts. Sie beschreibt übrigensnicht die ganze Gemarkungsgrenze, sondern nur die Seite westlich vomMain (Z. 4).

Auf die stilistische Ausarbeitung der Urkunde ist eine besondere Kunstverwendet: die vier Narrationes sind verschieden dargestellt; die erste isteine einfache Beschreibung (Incipientes. Istl sunt . . . flrmaverunt); diezweite gibt mehr eine Erzählung (Inciplebant vero. Hucusque praeibant etcircumducebant et iuramento firmabant); die dritte variiert die Formel desGrenzumgangs (Incoati sunt vero tertli testes ducere et glrum pergere)und enthält ein schmückendes Moment {iuramento asstrlcti ut iustitiamnon oecultarent sed proderent); auf der vierten Strecke, welche aber diezweite Hälfte der dritten Strecke ausmacht (Brezzulunseo bis in mlttan Moin,24 f. = 32. 34) machen nicht nur die vierten Gewährsmänner, sondern auchnoch einmal die der dritten den Grenzumgang.

Die deutschen Bestandteile sind gleich behandelt wie in der Hamel-burger Markbeschreibung, jedoch ist auch das weiterführende Adverb deutsch:danan, gegen lat. inde in der Hamelburger Markbeschreibung.

B. Die zweite Würzburger Markbeschreibung, von derselben Hand wiedie erste, überschrieben Marchia ad Uuirziburg, ist nur in deutscherSprache abgefaßt und schon aus diesem Grunde trägt sie keinen offiziellenCharakter. Sie beschreibt den ganzen Umfang der Würzburger Mark (pstarün

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