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Teil 1 (1918) Die althochdeutsche Literatur
Entstehung
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332 n. Die Literatur von der Mitte des achten bis zur Mitte des elften Jahrhunderts.

werden angerufen wie in Beichtformeln (bes. MSD. Nr.94,1 ff. 95,29ff. 97,40ff.)und in der Litanei. B, Z. 4173, die Bitte für das allgemeine Wohl, ebenfallsvom Standpunkt des Mönchs aus (darin lateinische Worte Z. 47. 72 f.). DieserTeil ist eine Formulierung des allgemeinen Gebets (Oratiogeneralis oder Oratiopro ecclesla; Gebet für die Person des Königs und des Papstes wird vor-geschrieben in dem Capitulare von 802 Oktober [?] C. 1 und 2 [Boretius 1 S. 105]).Das allgemeine Gebet wurde an Sonn- und Festtagen nach der Predigt ge-sprochen. (Ut In dlebus Domlnlcls vel festls post sermonem Intra mlssarumsolemnla habltum, plebem sacerdos admoneat, ut . . . omnes in communepro diversis necessltatlbus preces fundant ad Dominum, pro rege etepiscopis et rectoribus ecclesiarum pro pace, pro peste, pro inflrmls, qulin ipsaparrochia lecto decumbunt, pro nuper defunctis, Boretius a.a.O.; einBeispiel in des Honorius Augustodunensis Speculum ecclesiae, Migne 172,827829; ferner s. Scherer, MSD. II 3 , 416. 431 f. 457, und den Schluß vonBenediktbeurer Glaube und Beichte III, MSD. Nr. 96 Z. 124 f.). Das allgemeineGebet gehört noch heutzutage zum Gottesdienst der katholischen Kirche.

Der deutsche Text ist eine freie Übersetzung des voranstehenden latei-nischen, wie die oben angeführte Überschrift aussagt. Die Änderungen be-treffen den Umfang und den Stil. Der Inhalt ist gekürzt: in Teil I sind be-sonders die begründenden Eingänge der lateinischen Vorlage, die jeder Bittevorausgehen, weggefallen; in Teil II sind einige Stellen ausgelassen, dieNamen der Heiligen sind vermehrt und anders gestellt; unter den Kürzungendes III. Teiles fällt besonders auf, daß der Papst und der Kaiser (König)nicht genannt sind (im lateinischen Gebet: Peto etlam pro papa et cesarevel rege nostro nee non pro eunetis rectoribus atque prineipibus nostrisdeutsch: Dara näh ruofo ih . . . umbe alla unsre rlhtäre, phaffon jouhlelgun 51 f.), aber eingeschlossen sind sie doch, der Papst unter den Pfaffen,der Kaiser unter den Laien, und vor allem ist rlhtäre nicht in dem engernSinn von judex zu fassen, sondern in der zweigliedrigen Formel rectoribusatque prineipibus synonym mit prineeps, Leiter und Lenker des Staats,des Gemeinwesens (vgl. er ostarrlchl rlhtit al, Otfr. ad Ludow. v. 2).Nur wenige Erweiterungen sind hinzugekommen, so die nachträglich amoberen Rande zugefügten Worte Trohtin bis zoa Z. 11 und die Wiederholungder Bitte um Kraft gegen die Verlockungen des Teufels Z. 2224, = Z. 5und 40, welche den Teil I abschließt.

Die deutsche Fassung ist geringwertiger als die lateinische. Hier zeigtsich die höhere Würde der lingua latina gegenüber der lingua theodisca,der Volkssprache. Denn das lateinische Gebet ist in eine gewandte stilistischeForm gekleidet, die gehobene Sprache ist der Ausdruck des innern bewegtenLebens, der deutsche Text dagegen ist völlig unfrei und formelhaft. Mansieht auch hier, wie weit das Deutsche hinter dem Lateinischen noch hin-sichtlich der Ausdrucksfähigkeit zurückstand. Besonders in den Übergängenzu neuen Sätzen tritt die Starrheit der deutschen Sprachmittel zutage. 18mal