328 H- Die Literatur von der Mitte des achten bis zur Mitte des elften Jahrhunderts.
Beichte Z. 7 hingehören) und dahinter in dinemo rihe zugesetzt und hatferner darauf Kot almahtigo, kauuerdo mir helfan enti wiederholt (Z. 12 =10.11). Eine Verwirrung wie in A konnte bei diesen aus mündlich fort-gepflanzten Gebeten bestehenden Formeln leicht eintreten, wahrscheinlicheraber ist es, daß die Störung durch spätere Eintragung des Gebetes Z. 12—14entstand. In einer der Vorlagen wurde dieses in den Text oder am Randeerst noch nachträglich eingetragen, wodurch die ganze Stelle schwerer les-bar wurde.
Von trohtin Z. 14 an ist B kürzer als A. Es stehen in B nicht dieattributiven zweigliedrigen Formeln suntigun enti unuuirdigun 16 f., suntikemoenti fartänemo 18, nicht die attributive Partizipialkonstruktion uuänentemodinero kanädöno 18 f. und die darauf folgende attributive Doppelformelenstigo enti milteo 19, nicht die zweiten Glieder der Doppelformeln in dinokanäda enti in dino miltida 20 und siintigin enti unuuirdigun 22 ff., endlichist kauuerdo mih canerjen 23 zusammengezogen in kaneri mih. WelcherText ist nun der ältere, der längere von A oder der kürzere von B? DasFehlen oder Vorhandensein dieser in Betracht kommenden Stellen kann nichtauf Zufall oder Schreiberwillkür beruhen, vielmehr setzt das Verhalten derbeiden Handschriften in bezug auf die Doppelformeln eine Methode voraus:B tilgt besonders die Stellen von A, die ohne Schädigung des tatsächlichenInhalts fehlen können, das sind Attribute. 1 ) Ganz klar liegen zwei Stilartenvor. Die Ausdrucksweise von A ist durch die zweigliedrigen Formeln rhetorischgeschmückt, die von B ist, da diese fehlen, einfach. Gewiß ist im Grundedie einfache Form die ursprüngliche, 2 ) denn ganz ungeschminkt ist dieSprache der alten Gebete. Trotzdem ist von unsern beiden Stücken daseinfachere B jünger und erst aus A gekürzt. Eine allgemeine Erwägungspricht von vornherein für diese Annahme. Der deutsche Grundtext vonA und B hatte als Vorlage ein lateinisches Gebet, dafür spricht eben jene Ver-feinerung des Stils durch die Doppelformeln, die wohl ein lateinischer, nichtaber ein deutscher Autor angebracht haben wird. Unmittelbare Beweise füreine lateinische Quelle sind: die Partizipialkonstruktion in A uuänentemodinero kanädöno 18 f.; die undeutsche Stellung des Possessivpronomens din,suntigun enti unuuirdigun scalh dinan 16 f., suntikemo enti fartänemo di-nemo scalhe 18 f., in mir suntigin enti unuuirdigin scalhe dinemo 22 f., undauch in B: uper mih suntigan dinan scalh 22 f.; endlich auch pifilhu Z. 20in AundB ohne persönliches Pronomen. Uuänentemo dinero kanädöno 18 f.in A ist also alt, es ist nicht wohl denkbar, daß es ein deutscher Schreiber
') Den Vorzug vor A hat B in Z. 16 söso < passend' = placitum haben. Die Lesart von Adu uuelles enti söso dir ge zeh st, denn : l s6s °] d ' m ° canädä sin ist nachgeahmt demes stimmt näher zu der altslav. Beichte A 22 f. ! i sö ] dln0 mltlda s ' m 9 f - T Von Z ' X f. a " ? a \
prout tua misericordia et tibi placitum alssöso du uuelles inti dino canädä sin A;gezeh = mhd. gezech 'gefügt, geordnet', zugezechen anordnen, veranstalten, schaffen,
A in Reihenaufzählungen ja statt enti. B hatauch hier enti.
2 ) Ei n Begriff der lateinischen Vorlage istin zwei Synonyma aufgelöst auch in Ötlohs
kann die Bedeutung von 'wohl geordnet, i Gebet, MSD. II 3 , 415 Z. 15 ff. von oben.