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Teil 1 (1918) Die althochdeutsche Literatur
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300
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300 II- Die Literatur von der Mitte des achten bis zur Mitte des elften Jahrhunderts.

Nr. 89, St. Galler Glaube und Beichte II, bringt gegen alle andern imEingang eine Ansprache des Priesters an die Gemeinde (Ö geloubigln Hute,Z. 121), in welche eine kurze Sündenaufzählung eingelegt ist; darauf folgtdie Abrenuntiatio mit dem Glaubensbekenntnis, die vom Volk nachgesprochenwerden (Z. 2237), dann das Beicht- und Sündenbekenntnis (Z. 3843);das Misereatur ist nur durch dieses Eingangswort angedeutet (Z. 44), undgleich folgt zum Schluß die Verheißung der Sündenvergebung {Habent irdiz getan . . . Z. 4447). Daß dieses Formular für die allgemeine Beichtebestimmt war, geht aus dem Plural in den Ansprachen hervor, sowie ausder Andeutung des Misereatur.

Nr. 95, Wessobrunner Glaube und Beichte II, hat den Glauben (Z. 119)und im Anschluß daran eine Aufforderung des Priesters zur Beichte (Z. 2026),darauf das Sündenbekenntnis (Z. 2749) und zum Schluß die AndeutungMisereatur. Indulgentiam" (Z. 50).

In Nr. 88, St. Galler Glaube und Beichte I, steht zuerst das Sünden-bekenntnis (Z. 111), darauf die Absolutionsformel (Z. 1214), dann folgtder Glaube (Z. 1520) mit der Bitte um Sündenerlassung am Schluß (Z. 20 f.).

Nr. 87. 90. 91. 92. 93. 94 geben nur Glaube und Beichte, Nr. 90. 91. 92. 93mit Abrenuntiation vor dem Glauben; in Nr. 94 ist der Glaube nur Z. 1 an-gedeutet (Mit dislmo glöben). Die früheren Formeln in MSD., Nr. 7278 A,außer 72c, haben überhaupt nur die Beichte.

Alle diese Stücke sind Hilfsmittel für den Priester, sei es daß sie wirklichin der Allgemeinen Beichte in dieser Form vorgetragen wurden oder daßdie Sündenaufzählungen gekürzt wurden. Es sind Bekenntnisse der offenenSchuld. In der Ohrenbeichte mußten die Sündenerklärungen doch individuellgehalten sein. Aber jene Sündenregister konnten immer dem Priester einenAnhalt geben für die in der privaten Beichte zu erforschenden Gewissensfragen.Bei der Sündenaufzählung ist im Auge zu behalten, daß sie dem Geistlichenzugleich zur eigenen Gewissensforschung dienen soll. Auch für Mönche giltsie und es finden sich Anklänge an die Vorschriften der Bcnediktinerregel.

Der Normaltypus zerfällt in drei Teile: Teil I enthält die Einleitungs-formel ich gihu, ich bigihu, ich uuirda bigihtic, = confiteor (das Substantivdazu ist diu biht = *bijiht, nhd. Beichtfej). Bei längeren Sündenbekenntnissen,also bei Sündenaufzählungen, werden diese Wörter anaphorisch wiederholtoder es treten variierend Synonyma ein. Ich gihu findet sich 72,1 (mit ana-phorischer Weiterführung); 72b, 1 (anaphor.); 72c, 4 (anaphor. Daz ih); 74a, 1;87,20 (mit synonym. 50 irgib ich mich huito sculdigen 24; ich gihe 26); 88,1;94,1 (anaphor.). [Ih] bigiho 76,1 (Ihjiho 14); 89,38 (unt irgibi mi scul-digen 41); 90,82 (ihpin leidir sculdic 89, ih hän gesundot 105 u. ff.); 91,111wie 90; 95,28 (den virgihi ich 34, ich pin schuldik 36); 96,48 (ich gihe 52, ichbegihe54ü. [anaphor.]), der gib ich mich schuldich 84; 97, 40. Ih uuirdu

lateinische Allgemeine Beichte in des Honorius I 172, 819830, vgl. Kattenbusch a. a. O. 1,Augustodunensis Speculum ecclesiae, Migne I 183 f. 2, 865 f.; MSD. II 3 , 452 ff.