Druckschrift 
Teil 1 (1918) Die althochdeutsche Literatur
Entstehung
Seite
299
Einzelbild herunterladen
 

B. Die Literaturdenkmäler. 2. Prosadenkmäler. § 60. Beichtformeln. 299

war frei und konnte innerhalb eines bestimmten Kreises einzelner Begriffeleicht geändert werden. Zudem mußte die Fassung möglichst weit gehaltenwerden, weil die Formeln für die verschiedenartigen Mitglieder der ganzenGemeinde bestimmt waren, also für die verschiedenen Geschlechter, Lebens-alter, Stände. 1 ) Aber gewisse feste Punkte waren von vornherein gegeben,die kehren dann immer wieder und lassen auch nähere Beziehungen oderVerwandtschaftsverhältnisse zwischen den einzelnen Stücken erkennen.

Es gab und gibt zwei Arten von Beichten 2 ): die gemeine Beichte, Con-fessio publica oder generalis, sollemnis, die offene Schuld, und die spezielleBeichte, Confessio privata, auricularis, die Ohrenbeichte. Die allgemeineBeichte fand an Sonn- und Feiertagen nach der Predigt statt. Ein Diakonsagte die Beichtformel, während das Volk die Knie beugte und das von jenemVorgebrachte im stillen mitsprach. Nach der Beichte spricht der Priester,zum Volke gewendet, das Misereatur: Precibus et meritis S. Marlae sempervirginls, B. Michaelis archangeli, B. Johannis Baptistae, SS. apostolorumPetri et Pauli et omnium sanctorum misereatur vestri omnipotens Deuset dimissis peccatis vestris perducat vos ad vitam aeternam. Amen; unddie Absolutionsformel, das Indulgentiam: Indulgentiam, absolutionem etremissionem peccatorum vestrorum tribuat vobis omnipotens et misericorsDeus. Amen. Darauf erteilt er den Segen und spricht, zum Altar gewendet,das Credo. Diese Reihenfolge ist jedoch nicht überall eingehalten.

Dem Ritus der Allgemeinen Beichte 3 ) entspricht am meisten das StückNr. 97 in MSD., Münchner Glaube und Beichte. Es beginnt mit einer An-sprache des Priesters an die Gemeinde (Z. 113), worauf das Glaubens-bekenntnis folgt (Z. 1439), dann die Beichte (Z. 4055), das Misereaturund die Indulgenzformel (Z. 5663), und schließt ab mit dem Paternoster.Ausführlicher, aber mit einigen Abweichungen, ist Nr. 96, BenediktbeurerGlaube und Beichte III, gehalten: Glaubensbekenntnis (Professio fidei, Z. 1bis 17) und Würdigung des Credo in einer Ansprache des Priesters (Postfidei adnunciationem, Z. 1832); darauf Aufforderung zur Beichte (Exhor-tatio ad confessionem, Z. 3336) und die Beichte selbst (Pura confessio,Z. 3796); endlich Ankündigung der Absolution (Post confessionem, Z. 97bis 106) und Indulgenzformel (Consolatio indulgentiae, Z. 107114); damitist die eigentliche Beichte abgeschlossen, es folgt aber noch eine Ermahnungzur Privatbeichte, die für die Hauptsünden (Todsünden) unerläßlich ist (Ad-monitio post indulgentiam, Z. 115123); dann beginnt das Gebet für dieKirche (Oratio pro ecclesia, Z. 124 f.), das aber mit den ersten Zeilen ab-bricht, da zwei Blätter in der Handschrift fehlen. 4 )

*) Aus diesem Grunde ist eine TrennunginAllgemeineBeichten" undBeichtspiegel",wie sie KöGEL, LG. 2, 533 bezw. 540, nachJosTES,Z.f.d.A.40 ) 134ff.,macht > nichttunlich.

2 ) Martene Liberi Pars 1,374f., nachDurandus und dem Pontificale Romanum;

MSD. II 3 , 431433.

3 ) Typische Beschaffenheit und Interpre-tation der ahd. Beichten s. bei den einzelnenNummern in MSD.; ferner: PaulSprockhoff,Althochdeutsche Katechetik, Diss. Berlin 1892.

*) Sehr ähnlich dieser Anordnung ist die