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Teil 1 (1918) Die althochdeutsche Literatur
Entstehung
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296
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296 Ö- D'E Literatur von der Mitte des achten bis zur Mitte des elften Jahrhunderts.

Hs.: Herzogl. Bibliothek in Wolfenbüttel, Cod. Wissenb. 91, 1 ) aus demKloster Weißenburg im Elsaß, 8°, 175 Bl., 9. Jh., Sammelhandschrift bestehendaus fünf oder sechs ursprünglich selbständigen Teilen. Im fünften Teil steht derKatechismus, in zwei durch zwei lateinische Stücke ähnlichen Inhalts getrenntenTeilen auf Bl. 149b150b (= z. 142) und 152b154b (= Z. 43HO). 2 )

Der Dialekt ist südrheinfränkisch 3 ) (weißenburgisch) und stimmt imGrundtypus mit dem Otfrids überein: neben 4 uo stehen 16 ua; für germ. thanl. regelmäßig th (einmal dh in dhir 103), inl. 26 dh, 5 th, 9 d; germ. d istanl. d und t (immer in truhttn, 15mal), inl. d und t; ausl. germ. d und t er-scheinen als t. Aber der Lautstand des Katechismus ist älter als der Otfrids:anl. h vor Kons, und ausl. Flexions-m (außer sculun uuir 12 f., lichamon 98)sind erhalten, ebenso ableitendes/ fast immer (uuilleo 2.13.15, aber iiüillo2\,thurfteo 19, gihörie 31, secchia 39, gilaubiu 43. 49, scepphion 43, ellies 32,helliu 47, sundeöno 50); dh 27mal; einmal gh 38; 7 sg neben sonstigem sc;ai ist schon ei, aber an noch au (9mal, außer gllouban 31). Der Katechismusist also in dem älteren Weißenburger Schreibgebrauch abgefaßt, der später inOtfrids Evangelienbuch modernisiert und geregelt erscheint. Als Zeit derNiederschrift sind etwa die Jahre 810820 anzusetzen.

Einige Male sind Wörter und Wortformen (meist am Rande) glossiertund mit einem eigenartigenGlossenzeichen" versehen. 4 ) Der in MSD. vonZ. 43 an unter dem Deutschen angebrachte lateinische Text steht nicht inder Handschrift, sondern ist von Scherer nach der entsprechenden lateinischenFormel beigegeben worden.

Dem Denkmal ist mit Recht der NameKatechismus" beigelegt worden(cathechesis theotisca" schon bei Eccard), denn es enthält eine Zusammen-stellung der wichtigsten Bestandteile der christlichen Lehre. Es sind fünf Stücke: B )

1. Das Vaterunser, Z. 133, zuerst der bloße Text, dann die siebenBitten, jede einzelne für sich mit Erklärung. Zugrunde liegt derselben, wieauch andern Bearbeitungen, dem Freisinger Paternoster und Notkers Vater-unsererklärung in seinem Katechismus, die Paternosterauslegung des Sacra-mentum Gelasianum. G )

2. Eine Aufzählung von zwanzig Hauptsünden, criminalia peccata,Z. 3442, nach Galater 5,1921, also ein Beichtschema. 7 ) Es sind lateinische

') Th. Gottlieb, Die Weißenburger Hand-schriften der Wolfenbüttler Bibliothek, WienerSB. 163 (1909) Nr. 4.

2 ) Vgl. Kattenbusch a. a. O. 2, 863.

3 ) A. Socin, Straßburger Studien 1,257 bis260; Kögel, ßeitr. 9, 326 f.

4 ) Statt des spezialisierten Ausdrucks Glossenzeichen", MSD. II 3 , 338, wäre wohlbesser der allgemeinereVerweisungszeichen"zu gebrauchen. Das Zeichen dient nur dazu,auf irgendeine Stelle hinzuweisen.

s ) Ähnlich ist der Anhang zur Weihnachts- \ Lombardus, s. unten S. 298 Anm. 1.predigt im Speculum ecclesiae des Honorius j

Augustodunensis, Migne 172, 819D (172, 819bis 830), in welchem ebenfalls die Hauptstückedes theologischen Wissens der Priester ent-halten sind {Pater noster et post haec die eis(den Zuhörern der Gemeinde) singula verbausque infinem; postea infer, dann folgt dieErklärung des Vaterunsers).

6 ) Dibelius, Vaterunser S. 77 ff.

7 ) MSD. II 3 , 337 f. 339 f.; Paul Schulze,Die Entwicklung der Hauptlaster- und Haupt-tugendlehre von Gregor dem Großen bis Petrus