Druckschrift 
Teil 1 (1918) Die althochdeutsche Literatur
Entstehung
Seite
292
Einzelbild herunterladen
 

292 II. Die Literatur von der Mitte des achten bis zur Mitte des elften Jahrhunderts.

Mit diesen Daten ist auch die Abfassungszeit der deutschen Übersetzungbestimmt. Bald nach 802 wird sie verfertigt worden sein.

Die Exhortatio ist eigentlich die Verschmelzung zweier Gebote, vondenen das eine an die Gemeinde gerichtet ist (Z. 112 und 19 23,filü\,omnes christiani 7.19, omnes8) nur dieser Teil entspricht streng genommender Fassung der Kapitularien, das andere an die Paten (Z. 1318). Eingrößeres Gewicht wird auf die Regula fidei gelegt als auf die Oratio domi-nica, denn jene ist das Fundament des Glaubens und das Kennzeichen desChristentums (Indic'mm christianitatls 2 f.). Auch ist das Glaubensbekenntnisin der Taufe der eigentliche Mittelpunkt der Katechese, weshalb es hier fürdie Taufpaten besonders hervorgehoben wird.

Denn mit der Taufe steht das Stück in Zusammenhang. Die AnspracheZ. 1 ff. hat Verwandtschaft mit der Praefatio symboli, 1 ) ja einige Stellenstimmen mit dieser wörtlich überein (Z. 48; gerade diese Punkte gehörenzum festen Bestand der Symbolvorrede). 2 ) Diese Vorrede zum Glaubens-bekenntnis bildet aber einen Teil der Taufliturgie, die dem Ordo Romanusentspricht. Sie wurde vorgetragen bei der Traditio symboli, der Übergabedes Wortlauts des Symbols an die Gemeinde. In den Taufvorbereitungenwurde an einem bestimmten Sonntag der Katechumenenvorbereitungen zurTaufe (Skrutinienmessen, lat. scrutinium, Messen zur Examination und Be-lehrung) 3 ) vor dem eigentlichen Tauftage, der meistens auf Ostern fiel, vomPriester die Praefatio symboli gesprochen, darauf vom Akoluthen {äx6Xovi}os tein Diakon) das Glaubensbekenntnis, weiter die Praefatio orationis dominicaeund dann das Vaterunser selbst mit Erklärung. 4 )

Sichtlich nimmt in der Exhortatio die Traditio des Symbols den Vorrangein vor der Oratio dominica. Auch das stimmt zu dem Ordo. Vom Vater-unser durfte eben vorausgesetzt werden, daß es, da es im Gottesdienst immerwiederkehrte, der Gemeinde bekannt war. 5 )

Es ist also wohl anzunehmen, daß die Exhortatio in einer der Tauf-vorbereitungsmessen der Katechumenen gesprochen wurde.

Der zeremonielle Vorgang bei unserm Denkmal ist also folgender: zuerstwird die Praefatio symboli vorgetragen mit der Ermahnung an das Volk undspeziell an die Paten, Z. 118; dann, nach Z. 18, wird das Glaubensbekenntnisund das Vaterunser gesprochen, die in unserer Handschrift aber ausgelassensind; darauf folgt nochmals eine Ermahnung, Z. 1924.

Liturgisch betrachtet wäre also die Exhortatio ein Teil einer Taufordnung.In der Ermahnung gipfelt deshalb der ganze Vortrag, weil er auf den Zweckgerichtet ist, das mandatum dominationis nostrae einzuschärfen.

Die Übersetzung folgt möglichst der lateinischen Vorlage, ohne den

') Kelle, LG. a.a.O. und unabhängig vonihm Kattenbusch 2, 828 Anm. 25.

l ) Wiegand, Studien IV, 2, 231.

3 ) Über die Skrutinien s. Wiegand, StudienIV, 1 u. 2 passim; eine kurze Erklärung bei

Du Cange-Favre 7,373 bc.

4 ) Vgl. die gallischen Taufordnungen beiMartene 1, 1001. 104f. 111 f.; Wiegand, Stu-dien IV, 2, 227234.

°) Wiegand, Studien IV, 2, 228 f.