ß. Die Literaturdenkmäler. 2. Prosadenkmäler. § 55. Die Taufgelöbnisse. 289
Das fränkische Taufgelöbnis hat eine wesentlich andere Fassung als dasaltsächsische. Weniger fallen ins Gewicht Unterschiede in Einzelheiten wie diekurzen Antworten Ih fursahhu 2. 4. 7 ohne zugefügte Dativobjekte oder dieder lateinischen Grundform entsprechende Reihenfolge der Fragen 2 und 3 inZ. 3—7, die Konstruktion von forsahhan 3')» die Auslassung von allum 3.4 dessächsischen Taufgelöbnisses oder endlich die alliterierende Formel uuerc indlMillion 3 gegen uuercum and uuordum im sächsischen Taufgelöbnis 6.-) Auchdie dritte Frage, Z. 6, bringt stofflich nichts Neues, ist aber in A formal wesent-lich anders gestaltet, das einfache gelton ist (in AZ.5, in B Z.6) zur Doppelformelthem bluostmm indl dengelton z ) erweitert und die Heidengötter werden nichteinzeln mit Namen aufgezählt, sondern im allgemeinen als gotum bezeichnet.
Eine wesenhafte Abweichung des fränkischen Taufgelöbnisses vomsächsischen aber liegt in der Erweiterung des zweiten Teiles, in welchemauf die drei Grundfragen nach den drei göttlichen Personen noch vier neueGlaubensfragen folgen, 4 ) Z. 14—21. Die vierte Frage, die um die Dreieinig-keit (die erste der vier neuen), Z. 14, stammt aus dem athanasianischenGlaubensbekenntnis (vgl. Weißenburger Katechismus, MSD. Nr. 56, 1 3 , 54 f.),die fünfte, sechste und siebente (Macht der Kirche, Bedeutung der Taufe alsMittel zur Vergebung der Sünden 5 ), das zukünftige Leben) sind die Schluß-sätze des apostolischen Symbols (vgl. bes. die Formeln bei Hahn S. 34—36).In der Taufordnung, die Hrabanus Maurus in De clericorum institutione 1, 27(Migne 107,311) gibt, sind die vier Fragen ebenfalls enthalten, die Forderungdes Glaubens an die Trinität ebenso in den Kap. De regula fidei, ebda 2, 57(Migne 107, 369, s. auch Hahn §244). Die erste von den vieren allein, dienach der Trinität, steht auch in der Glaubensformel der altkarantanischenBeichte, MSD. II 3 , 434C, 1 ff., in der Vorauer Beichte, MSD. Nr. 72c, 2 f. undin dem Symbolum apostolicum der meisten andern deutschen Beichten. 6 )
!) MSD. II 3 , 320; Kogel, Die altsächsischeGenesis, Ergänzungsheft zu LG. Bd. 1, S. 10 f.;Kauffmann, ßeitr. 18,152—154.
2 ) Die germanische Formel 'Wort undWerk' ist durch das christliche Beichtritual,in dem die Sünden eingeteilt sind in Sündender Gedanken, Worte und Werke, auch zumAusdruck eines geläufigen theologischen Lehr-satzes geworden. 'Werk und Wille' dagegengeht von vornherein aus der speziell kirch-lichen Sprache hervor. So hier: der Gläubigesoll dem Willen des Teufels widerstehen,nicht seinen Worten, so wie er umgekehrt denWillen Gottes tun muß. Vgl. pompas autetnnos dicimus siniu gelp anda sinen u u illon indem lateinischen Brief, s. oben S.284f. Anm. 2;„imperiis" Martene 1, 118; theotgodes uuercendi uuilleo Hei. 1728 f.; fader alauualdanuuerc end uuüleon ebda 1922 f.; s. ferner SiE-VERS, Hei. S.465 (immer in theologischem Zu-sammenhang); Hoffmann, Reimformeln imWestgerm. S.59 (aus Älfrics Homilien). Werkund Wille im fränkischen Taufgelöbnis istDeutsche Literaturgeschichte. I.
also kirchlich gedacht, Werk und Wort imsächsischen Taufgelöbnis alt volkstümlich.
3 ) Die Doppelformel them bluostmm indiden gelton scheint nicht ursprünglich zu sein.Zunächst bestand nur das Alliterationspaarden gelton indi den gotum, bluostmm wurdeerst zugefügt, um mit gelton eine zweigliedrigeFormel zu bilden, entsprechend dem uuercindi uuillon der vorhergehenden Frage. Viel-leicht beruht das Nichtvorhandensein von zibluostmm endi in A noch auf jenem als ältervorauszusetzenden Text. Die Heidengötterwerden in dem fränkischen Taufgelöbnis des-halb nicht mit Namen angeführt, weil sie nichtmehr im Volke lebendig waren.
4 ) Wilmanns, Gott. gel. Anz. 1893, 537.
5 ) Die Vergebung der Sünden durch dieTaufe ist die remissio peccatorum per baptis-migratiam, Hrabanus Maurus, De symbolo, inDe ecclesiastica disciplina II, Migne 112,1226c.
6 )" Abschwörungsformeln als Einleitungzur Beichte: 89,22. 90,1. 91,1. 92,1. 93,1.95,27. 96,37 [97,14], ferner II 3 , 437.
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