286 H. Die Literatur von der Mitte des achten bis zur Mitte des elften Jahrhunderts.
Vorlage vereinigt, wie sich aus der Schlußbemerkung vor Stück 11 „Explicitdeo gratias" ergibt. Diese Teile dienten in der Hauptsache zum praktischengeistlichen Gebrauch, denn es sind größtenteils Vorschriften für Priester,Konzilsbeschlüsse u. dgl., wozu auch unsere Taufformel als 7. Stück (Bl. 6b. 7 a)sowie der unmittelbar darauf folgende lateinische mit altsächsischen Wörternversehene Indiculus superstitionum etpaganiarum (Bl. 7a) zu rechnen ist (8. Stück).Einen näher zu bestimmenden Zweck läßt die Zusammenstellung der Stückenicht erkennen, jedenfalls aber steht das Taufgelöbnis mit dem Indiculussuperstitionum in engerer innerer Beziehung, denn dieser „kleine Index vonAberglauben und heidnischen Gebräuchen" zählt gerade das auf, was unter'pompae' (= diabolgeld) 1 ) zu verstehen ist: verschiedenartige heidnischeGebräuche, Opfer, Feste usw., kurz alles, was zum heidnischen Kult gehört,wie denn in den lateinischen Taufformeln neben 'pompis' auch mehrfach'cultui' erscheint (Martene 1, 118 f.). 2 )
In dem sächsischen Taufgelöbnis haben wir die offizielle Formel zusehen, welche bei der Bekehrung der Sachsen vorgeschrieben war. Sie istunmittelbar zu diesem Zweck verfaßt und damit ist ihre Entstehung in dieZeit der ersten Sachsenkriege Karls des Großen zu verlegen. Danach richtetsich auch die Frage nach dem Ursprungsort: die Übersetzung muß vonder offiziellen Stelle ausgegangen sein, welche die politischen Maßregeln fürdas Bekehrungswerk getroffen hat. Danach wird die Entstehung der säch-sischen Formel nach 775 anzusetzen sein (Widukind wurde 785 getauft). 3 )
Der deutsche Text enthält die Grundbestandteile der üblichen lateinischenFormel, jedoch in anderer Reihenfolge und mit einer Erweiterung des drittenAbschwörungssatzes (Z. 6—8).
Die Antworten 4 ) im deutschen Text wiederholen die betreffenden Fragenwörtlich und vollständig, z. B. Forsachistu diobolae? ec forsacho diabolae,während in der lateinischen Formel als Antwort nur das Absagewort ab-renuntio bezw. die Glaubensversicherung credo gesprochen wird. Der
') Ags. deofol'iild, Bosworth-Toller j altsächsische Sprachdenkmäler Nr. 13, S. 66.200b; MSD. II 3 , 316. Ahd. gelt ist die Lei- | 142—144; Boretius, Capitularia 1 S. 223;
Jostes, Z. f. d. A. 40,185ff.; Leitzmann, Beitr.25,586-591; Steinmeyer, Ergebnisse S.228;MSD. II 3 ,317 f.; Kelle, LG. 1,44.305.
3 ) Leitzmann, Beitr. 25, 585 nimmt etwa790 an.
*) Vor den Antworten der Abrenuntiatiostehen lateinische Abkürzungen: resp. vorZ.2und 6, respon. vor Z. 4 (Leitzmann, Beitr. 25,575 f. u. 26,573 f., John Meier ebda 26,3171).Es sind Abkürzungen aus respondet oder re-spondeat, nicht aus responsis (Steinmeyer,Ergebnisse S. 227 f.). Die Formeln bei HahnS. 34—36 z. B. haben respondit (als respondetzu fassen); die Konjunktive dicat, faciat u. a.sind in lateinischen Aufforderungen an denTäufling ganz gewöhnlich. Jedenfalls also sindresp., respon. Abkürzungen für das Verbum,nicht für das Subst. responsis.
stung, die man einem andern tut, vgl. einemvergelten, Entgelt leisten; aufs religiöse Ge-biet übertragen: die den Göttern gezollte Lei-stung, das Opfer, der gesamte Kultus, vgl.kotekelt ceremonia, heidangelt sacrilegiumidolatria Graff 4,193; Kögel, LG. 2,446;ghelstar sacrificium Graff ebda 194, = of-ferunc Isidor (ed. Hench) 27,9.14. 28,2. 35,18.36,3; vgl. auch 6,22 f. homo ... Idolatrie de-ditus dher heidheno abgudim gheldendo(man).
2 ) Der Indiculus superstitionum etpaganiarum enthält eine Aufzählung vondreißig verbotenen heidnischen Gebräuchen,s. J. Grimm, Mythol. 3,403 f.; Heyne, Kleinerealtniederdeutsche Denkmäler 2 S. 89 f.; Gallee,Altsächsische Sprachdenkmäler S. 249—255,Faksimile-Sammlung IIa; Wadstein, Kleinere