254 II- Die Literatur von der Mitte des achten bis zur Mitte des elften Jahrhunderts.
Außer allem Zusammenhang mit der Glossierungstätigkeit der Mönchestehen die Glossen zu der Lex Salica, die sog. Malbergische Glosse. Inder, lateinisch abgefaßten, Lex Salica, d. i. dem Gesetz der salischen Franken,das unter Chlodowech in barbarischem Latein abgefaßt wurde, befinden sichdeutsche Worte und kleine Sätze als Übersetzungen, im 6. Jahrhundert ent-standen, die mit der Bezeichnung mall, oder malb. versehen sind, das be-deutet: in mallobergo, d. i. in der Gerichtssprache, das ist eben das Sal-fränkische. Die etymologische Erklärung von mallobergo hat vom Gotischenauszugehen: got. mapl n. ist äyogd, Versammlungsort, mapljan XalsTv reden;im Ahd. ist mahal n. ebenfalls Versammlungsort, Versammlung, dann genauerGerichtsverhandlung, Vertrag (Graff 2, 650—652. 3,186); verb. mahalön po-stulare, causas agere, interpellare, also sprechen, versprechen, verloben, gima-halen versprechen, verloben, vermählen; gimahalo m. sponsus, Verlobter, nhd.Gemahl, gimahala f. sponsa, Verlobte, Gemahlin; frankolatein. verb. mallare,subst.ma//M5Gerichtsversammlung(Boretius,Capitularia,RegisterBd.IIS.656f.),in mallobergo, in mallobergio, in mallobergiis auf der Gerichtsstätte (die nachgermanischer Sitte auf Bergen, Anhöhen lag), noch in Ortsnamen Malberg,Malstatt (Gerichtsstätte), Detmold (aus *det, ahd. diet, Volk, und mal =mahal), verb. mallare. Der Grundbegriff von got. mapljan, ahd. *mahljan ist„eine feierliche, wichtige, öffentliche Rede (vor einer Versammlung) halten".
Die Glossen bieten die volkssprachlichen Rechtsausdrücke und Formeln,die tatsächlich bei Gericht gebräuchlich waren. Sie sind nicht, wie sonstigeGlossen, Übersetzungen zum Zweck, den lateinischen Text zu erklären,sondern es sind formelhafte, juristische Geschäftsworte, die traditionell weiterbewahrt wurden als Anhalt zum praktischen Gebrauch in Rechtssachen. Essind Bestandteile der ältesten deutschen Rechtssprache, sind überhaupt dieältesten Schriftstücke in deutscher Sprache. Die Sprache ist altnieder-fränkisch (salisch) und sehr altertümlich, die ältesten Glossierungen fallenwohl in das 6. Jahrhundert. Die Wörter sind durch romanische Schreibersehr entstellt, so daß manches nicht mehr mit Sicherheit zu erklären ist.
Die altdeutschen Gespräche.
Piper, Alt. d. Lit. S. 75—77; Kelle, LG. 1,46.307; Kögel, LG. 2,576 f.; Steinmeyer,Ergebnisse S. 211. — W. Grimm, Abhandl. der Berliner Akademie 1851, 415—436. 235—246u. Kl. Sehr. 3,472—515; J. Grimm, Germania 3, 48—51 u. Kl. Sehr. 7,467—470; Weinhold,Wiener SB. 71 (1872), 767—806; Martin, Z. f. d. A. 39,9—19; Ehrismann, Z. f. deutsche Wort-forschung 5,142—145.
Hs.: Pariser Nationalbibliothek 0 Ms. lat. 7641, 10. Jh.; drei Sätze sindeingeschaltet in die Pariser Tatianfragmente; ein Blatt befindet sich in dervatikanischen Bibliothek, Bibl. Vatic. Christ. 566, es gehört zu der Pariser Hs.Die Handschrift ist wohl nicht Original, sondern Abschrift.
a ) W. Grimm, Abhandl. der Berliner Aka-demie 1851,240 u. Kl. Sehr. 3,499 ff.; Suchier,Z. f. d. A. 17,390 f.; Sievers, Tatian S. XVII. 290.292; derselb e, Z. f. d. A. 17,71 f f. — Ed. Nestle,
Ein altdeutsches Bruchstück aus dem Hebräer-evangelium, Z. f. d. neutestamentl. Wissen-schaften 10,183 f.