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Teil 1 (1918) Die althochdeutsche Literatur
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145
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B. Die Literaturdenkmäler. 1. Poetische Denkmäler. § 29. Muspilli. 145

verließen, einen Zwischenzustand anwies bis zum zweiten und eigentlichenUrteil, dem jüngsten Gericht. Die Bestimmung eines solchen Übergangs hängtmit der Lehre vom Fegfeuer zusammen und hat wie diese als Autorität Gregorden Großen, den Schöpfer des vulgären Katholizismus im offiziellen Kirchentum.

Im zweiten Teil wird, da die Seele mit dem Leib wieder vereinigt vorden höchsten Richter tritt, der Weltuntergang und das jüngste Gericht erzählt.Die richtige Reihenfolge ist durchbrochen, denn zwischen die Darstellungvom Gericht ist die vom Weltuntergang eingefügt (v. 3136 und 63103Gericht, 3762 Weltuntergang). Aber diese Durchschlingung der beiden Ge-danken gehört schon der Quelle an 1 ) und es ist deshalb keine Umstellung(v. 3136 hinter v. 72) oder spätere Einschiebung der Verse 3762 anzunehmen.

Die wichtigsten Q u e 11 e n f ür die christlichen Vorstellungen vom Weltbrandeund dem jüngsten Gerichte sind II. Petri Kap. 3 und besonders die Johannes-apokalypse, ein Akrostichon der erythräischen Sibylle (3. Jahrh.), ein latei-nisches Carmen De die judicii, eine Predigt des Pseudo-Chrysostomus (4. Jahrh.),verschiedene ins Lateinische übersetzte griechische Stücke Ephraems desSyrers (4. Jahrh.); von lateinischen Predigten besonders die des'Cäsarius vonArles (| 542) bezw. die unter seinem Namen umlaufenden, später Adsos vonToul (f 992) Libellus de Antechristo, des Hippolytus von Ostia Liber deconsummatione mundi. 2 )

Speziell der Kampf des Elias mit dem Antichrist geht auf Apok. 11, 3 ff.(bes. v. 7) zurück. Die in der Apokalypse nicht mit Namen genannten, vomAntichrist getöteten Zeugen Gottes sind Elias und Enoch. Sie sind die ein-zigen, die, ohne den Tod zu sehen, von der J£rde entrückt wurden (Gen.5,24. IV. Reg. 2,11. Eccles. 44,16. Hebr. 11, 5), also beim Weltuntergang nochleibhaftig sind und somit den Kampf gegen den Antichrist aufnehmen können.

In unserm Gedicht nun sind zwei Meinungen über den Ausgang desKampfes einander gegenübergestellt. Nach der einen, v. 3747, ist Elias derSieger. Es ist die der uueroltrehtuuison, der Vertreter der volkstümlichenAnsicht. Die Szene ist hier ein gottesgerichtlicher Zweikampf. In einemsolchen muß derjenige siegen, der das Recht auf seiner Seite hat (vgl. Hilde-brandslied, oben S. 124), das ist in diesem Falle Elias. Der Glaube an diedas Recht zutage fördernde Beweiskraft des Gottesurteils aber ist heidnisch,national, und wurde von der Kirche verworfen. Diese erste der beiden An-sichten ist denn auch nur in unserm Gedichte vertreten.

Die zweite, die kirchliche, ist kurz in v. 48 f. der ersten gegenübergestelltals die der Gottmannen, der Geistlichen. Es ist die traditionelle Legende,wonach Elias und Enoch fallen. In der Fassung des ahd. Gedichts sollteder Kampf ein Gottesordal, also ein Zweikampf sein, deshalb konnte nur

1 ) Grau a. a. O. S. 231 f.; Ehrismann a. a. O.S.-191.

2 ) Zarncke a. a. O.; Kraus, Z. f. d. Öster-reich. Gymn. 47 (1896), 345 ff.; Grau a. a. O.

S. 231 f.; Der Weltuntergang in der mhd. undags. Literatur: MSD. II 3 , 37f.; ferner die obenin dem Literaturverzeichnis angeführten Werkevon Nölle und Reuschel.

Deutsche Literaturgeschichte. I. 10