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Teil 1 (1918) Die althochdeutsche Literatur
Entstehung
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B. Die Literaturdenkmäler. 1. Poetische Denkmäler. §28. Wessobrunner Gebet. 139

christlichen Geiste als die angeborene Sündhaftigkeit des Menschen. Schließ-lich ließe sich der Gegensatz ethisch so fassen: der Glaube an den Christen-gott ist das Gute, das Heidentum ist das Böse.

Das sind die Grundforderungen der christlichen Mission, wie in denTaufgelöbnissen: den Teufeln abzusagen, an Gott glauben. Das Gebet gehörtdem Frühchristentum an, in welchem die heidnischen Vorstellungen nochstark nachwirkten. Es ist ein Stück aus der Missionsliteratur.

Die technische Entstehung des Prosagebets ist durchsichtig. Die dreiersten Zeilen, 10. 11. 12, enthalten, zum Teil wörtlich, dieselben Bitten wiedas fränkische Gebet, MSD. Nr. 58 (die dem allgemeinen Kirchengebet ent-nommen sind, s. unten): Truhtin god, thu . . . mir forgip; in dino ganädäist im fränk. Gebet thina guodun huldi; rehta galaupa = guodan galaupun;cötan uiülleon = rehtan uuilleon; uuistöm = gauuitzi; dem craft entsprichtheilt indi gasunti; daran angehängt sind dann im Wessobrunner Gebet dieZeilen 13. 14, welche im Inhalt der Taufgelöbnisse begründet sind. BeideBestandteile sind zusammengefügt zu einem einzigen Gebet, dessen Ziel ist,Gott zu bitten um Kraft zur Durchführung der Grundpflicht des Christentumsim Sinne der Zeit: Gott gehorchen, den Teufeln (den alten Göttern) widerstehen.

Zum Stil des Gebetes ist zu bemerken, daß eine nähere Bestimmungdes Namens Gottes, wie sie hier in dem attributiven Relativsatz du himilgauuorahtös gegeben ist, zu der Abfassungsweise solcher kleineren Gebete,besonders von Beichtgebeten, gehört, s. MSD. Nr. 14,1 f. Nr. 83,1 f. Nr. 84,1 f.;in lateinischen Bußordnungen: Wasserschieben, Bußordnungen S. 253. 255.256 (dreimal). 362. 363 (dreimal). 390 (zweimal). 553. 554 (zweimal). 556; oftauch bei Martene, De antiquis Ecclesiae ritibus II, 2 (1702), 41100. Es isteine Nachbildung vom Eingang des Vaterunsers: Paternoster, qui es in coelis.

Zum historischen Verständnis des Wessobrunner Gebets trägt dieKenntnis des Grundes für seine Aufzeichnung bei. Weshalb hat der Schreiberder Handschrift es seinem Manuskript zugefügt?

Unserm Denkmal voran geht ein lateinisches Kompendium über Gegen-stände der sieben freien Künste. 1 ) Dasselbe besteht aus drei Teilen: I. Der ersteTeil umfaßt Bl. 57b Z. 4 von unten bis 63 a erste Zeile (= Germ. 2,8993 Zeile 14von oben) und handelt von Mensura; dazu gehört noch Bl. 63b Z. 1264b Z. 4(= Germ. 2, 93 unterste Zeile bis 94 Z. 20 von oben). Mensura, Messung,ist die Wissenschaft der Geometrie, die zum Quadrivium gehört. Die Geo-metrie ist Landmeßkunde und Erdmeßkunde. Als letztere ist sie Geographie.Die Geographie gehörte also im System der sieben freien Künste zur Geo-metrie. In unserm Kompendium sind Aufzählungen von Mensura, Flächen-,Längenmaße und Gewichte vermischt mit geographischen Notizen.

II. Der zweite Teil, Bl. 63a Z. 263b Z. 12 (= Germ. 2,93 Z. 15 von obenbis Z. 1 von unten), enthält die Aufzählung der Septem artes und verbreitet sich

') Konr. Hofmann, Germania 2,8895; I Österreich. Gymnasien a. a. O. und Kl. Sehr. 1,Piper, Höf.Epik3,678682; Scherer, Z.f.d. | 1941198f.