18 I. Die vorliterarische Zeit.
mehrere Volksrechte beginnen mit der Vorzeit des Stammes. Im EdictusHrotharit z. B. werden für die Erinnerung späterer Zeiten die Namen derVorgänger dieses Königs mitgeteilt, Jordanes, Paulus Diaconus und dieOrigo gentis Langobardorum erzählen im Eingang von der Urheimat undden Wanderungen ihrer Völker. Träger der rechtsgeschichtlichen Überlieferungaber und gewiß auch anderer Volkserinnerungen waren die angesehenen,erfahrenen älteren Männer. Die Königsreihe im Edictus Hrotharit hat dieNamen „in quantum per antiquos homines dldicimus"; mit den ältestenWissenden berät sich der angelsächsische König Ine zur Abfassung seinerGesetze (mid . . . pcem ieldstan witum, Reinhold Schmid, Die Gesetze derAngelsachsen, 1858, S. 20, 21); alte und weise Männer berichten dem Hadu-brand über seinen Vater (Hildebrandslied v. 16); 1 ) und schon Tacitus sprichtvon dem Ansehen, das das Alter in den Volksversammlungen hat (mox rexvel princeps, prout aetas cuique . . . est, Germ. Kap. 11), in denen ja ebenauch die Gesetzgebung zur Verhandlung kam. 2 )
Endlich ist aus Tacitus' Mitteilung auch die Form jener carmina antiquazu erkennen. Es waren Stabreimgedichte, denn die drei Völkernamen Ing-wäonen, Istwäonen, Erminonen (das h in Herminonen beruht auf römischerAussprache des vokalischen Anlauts) alliterieren aufeinander und setzen ebendurch ihre Dreizahl eine epische Langzeile voraus.
Das zweite Buch der Annalen schließt Tacitus (Kap. 88) mit einemrühmenden Rückblick auf das Leben des Arminius, der noch bei den Barbarenbesungen werde, canlturque adhuc barbaras apudgentes. 3 ) Es gab also nochzur Zeit der Abfassung der Annalen, um 115—117 n.Chr., Heldenlieder,in denen die Taten des Arminius, darunter gewiß auch seine Siege über dieRömer, gefeiert wurden. Das ist die erste Nachricht über das historischeVolkslied oder die Ballade.
An fünf Stellen erwähnt Tacitus Schlachtgesänge der Germanen, amausführlichsten Germ. Kap. 3: Fuisse apud eos et Herculem memorantprimumque omnium virorum fortlum iturl in proelia canunt. Sunt Ulishaec quoque carmina, quorum relatu, quem barditum vocant, accenduntanimos, futuraeque pugnae fortunam ipso cantu augurantur; terrent enimtrepidantve, prout sonuit acies, nee tarn vocis ille quam virtutis concentusvidetur. Affectatur praeeipue asperitas soni et fractum murmur objeetisad os scutis, quo plenior et gravior vox repercussu intumescat. .
Den Ansturm auf den Feind, wobei Attribute der Götter als Feldzeichenvorangetragen wurden (Tacitus, Germ. 7),*) begleiteten die Germanen mit einemKriegsgesang. 5 ) Zweierlei Arten sind hier bei Tacitus unterschieden: dasKriegslied, ein Hymnus auf einen Heros oder Gott, und zwar gewiß auf den
1 ) Beitr. 32, 277 f.
2 ) Vgl. auch Waitz, Verfassungsgeschichte1», 353 f.
3 ) O. L. Jiriczek, Die Arminiuslieder beiTacitus, Germanisch-romanischeMonatsschrift
6,113—117.
4 ) Müllenhoff, DAK. 4, 200 f.
5 ) Müllenhoff, De antiq. poesi chor.S. 12—20.