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Teil 1 (1918) Die althochdeutsche Literatur
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17
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B. Die Dichtung der vorliterarischen Zeit. 1. Lied. §7. 17

epische Gehalt je nach der Gattung des Liedes stärker oder schwächer ge-wesen. Jedenfalls läßt sich aber eine strenge Scheidung zwischen lyrischerund epischer Gattung nicht machen.

§ 7. Das epische Lied.

Literatur im allgemeinen s. oben S. 14, im einzelnen: Wackernagel l 2 ,9. 3335.50f.;Kelle, LG. 1, Register S. 425 f. (von Helden bis Heldensage) u. S. 428; Kögel, Grundr. 2S. 3739. 4954. 56 ff.; LG. 1,12ff. 131 ff. 2,198ff.

Historische Zeugnisse. Im zweiten Kapitel der Germania sprichtTacitus über die Herkunft der Germanen und berichtet über ihren Ursprung:Celebrant carminibus antiquis, quod unum apttd Mos memoriaeet annallum genas est, Tuisconem deum terra editum et filium Mannutnoriglnem gentis conditoresque. Marino trls filios assignant, e quorutn no-mlnibus proximi Oceano Ingaevones, medii Hermlnones, ceteri Istaevonesvocantur. l )

Die hier von Tacitus angeführten carmlna antiqua vom Ursprung desMenschengeschlechts sind mythologische Gedichte, Kunstdichtungen derReligionspoesie (nicht Erzeugnisse des einfachen Volksglaubens). HistorischeLieder sind sie insofern, als sie die älteste Geschichte der Germanen ent-halten, und zwar sind solche Lieder, wie der näher bestimmende Relativsatzquod unum apud Mos memoriae et annallum genus est berichtet, dieeinzige Art urkundlicher geschichtlicher Überlieferung. 2 ) Epische Lieder sindalso gleichsam die offizielle Form der Urgeschichte. Aber eine Überlieferungin ungebundener Rede, Prosasage, kann daneben wohl bestanden haben.Auch in bloß mündlicher Erzählung unter dem Volke konnten sich Er-innerungen an große oder merkwürdige Ereignisse und bedeutende Per-sönlichkeiten weiter erhalten. Die mit Gregor von Tours beginnende neueArt der Geschichtschreibung, die auch Paulus Diaconus und Widukind be-folgen, ist aus Liedern allein ohne daneben gehende einfache, ungesungeneVerbreitung nicht zu erklären. Die Geschichte ist hier eine Aneinander-reihung einzelner merkwürdiger Begebenheiten, Erzählungen der Volksüber-lieferung.

Diese Sagen konnten also ursprünglich in Liedform oder in Prosa gefaßtgewesen sein. Ein Unterschied in der Form kann immerhin, je nach demInhalt, bestanden haben und zwar in der Weise, daß heroische Stoffe mehrGegenstand von Liedern, anekdotische mehr den von Prosaerzählungenbildeten. In den Worten des Tacitus ist jedenfalls die volle Bedeutung deshistorischen Liedes der Germanen niedergelegt. Es vertritt ihnen die Ge-schichtschreibung, von den Sängern wird das überkommene Sagengut denGenerationen weiter erzählt. Wie sehr aber den Germanen die Kunde der Vorzeitam Herzen lag und wie die Gegenwart ihnen erst durch die Vergangenheitden festen Boden erhielt, das geht aus verschiedenen andern spätem Zeug-nissen hervor. Die Rechtsgeschichte beruhte auf mündlicher Tradition und

') Siehe oben S. 9. 2 ) Müllenhoff, DAK. 4,111.

Deutsche Literaturgeschichte. I. 2»