Druckschrift 
Inkunabelkatalog / Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
Entstehung
Seite
26
Einzelbild herunterladen
 

Der große Aufschwung für das Stift und seine Bibliothek begann kurz nach demÜbergang der Grafschaft Berg an das Haus Jülich (1348/60). Graf Wilhelm II.(1360-1408, seit 1380 Herzog) machte aus der unbedeutenden Kollegiatskirche St.Lambertus die am ganzen Niederrhein berühmte Düsseldorfer Marienkirche, diewegen ihrer Reliquienschätze während der Aachener Heiligtumsfahrten auch Besu-cher aus ganz Europa anzog. 1392 erfolgte schließlich die Vermehrung der Kano-nikate auf achtzehn Stellen (bisher acht) und die Vermehrung der Dignitäten voneiner auf fünf.

Das selbständige Amt des Bibliothekars wird freilich auch jetzt an der Konventual-kirche anscheinend nicht begründet. Die Verwaltung des Buchbestandes oblag wohlentweder dem seit 1397 nachweisbaren Stiftsscholaster oder dem seit 1400 er-wähnten Thesaurar. Tilman Royde von Pudbeck, der erste Thesaurarius der Ge-meinschaft, wird 1345 auch ausdrücklich als Custos bezeichnet. Dies ist aber auchohne den angefügten Genitiv "librorum" im Mittelalter nicht selten die Bezeichnungfür den Bibliothekar gewesen. Spricht daher einiges für eine dem Thesaurarius zurVerwaltung übertragene Büchersammlung, ist es dennoch kaum denkbar, daß nichtauch vom Scholaster zumindest eine kleine Bibliothek betreut wurde. Denn ohneBücher ist die um (eher vor) 1400 entstandene stiftliche Trivialschule kaum denk-bar. Neben dieser Lateinschule muß auch eine Elementarschule - sicher ohne spe-ziellen Bücherbedarf - bestanden haben, deren Aufsicht ebenfalls dem Marienstift,bzw. seinem Scholaster zukam. An eine regelmäßige Unterrichtstätigkeit des Scho-lasters selbst - immerhin ein Dignitär des Stiftes - ist nicht zu denken. Sein ihm zuBeginn des 15. Jahrhunderts unterstellter "rector scholarium Dusseldorpiensium"Nicolaus Hoekelager war als Magister artium Träger eines akademischen Grades.Die Düsseldorfer Stiftsschule scheint also von Anfang an einen gewissen Rangbesessen zu haben. Dies führt fast zwangsläufig zu der Auffassung, Schul- undKlerikerbibliothek des Marienstiftes als getrennte Einheiten anzunehmen.

Die Umwandlung des Lambertusstiftes in das Collegium Beatae Mariae Virginisbrachte auch neue päpstliche Privilegien mit sich. In einer am 5. Mai 1394 ausge-stellten Urkunde bedrohte Papst Bonifaz IX. die Schädiger des Stiftsvermögens mitder Exkommunikation. Im besonderen werden auch jene genannt, die ohne Geneh-migung des Kapitels Bücher des Stiftes verkaufen oder sonstwie entfremden. Kon-kreter Anlaß war wohl die Vermehrung des Buchbestandes durch Schenkung Wil-helms II. Nach Erhalt mehrerer landesherrlicher Schenkungen, die freilich mehrnoch als Bücher andere Wertgegenstände betrafen, wurde 1397 im Stift ein nochheute erhaltenes Schatzverzeichnis angefertigt, so daß der mehr wert- als zahlenmä-

26