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Inkunabelkatalog / Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
Entstehung
Seite
8
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PROVENIENZ

I. Niederrheinische und westfälische Klöster und Kollegiatskirchen

Der weitaus größte Teil der Düsseldorfer Inkunabeln stammt aus kirchlichem Vor-besitz. Innerhalb dieser Hauptgruppe nimmt der in der Folge der Säkularisation seit1803 in die Vorgängerbibliothek gekommene Buchbesitz geistlicher Korporationender niederrheinischen und in geringem Umfang der westfälischen Region den erstenPlatz ein. Unter den verschiedenen geistlichen Korporationen, deren Inkunabeln mitden anderen Büchern als Säkularisationsgut nach Düsseldorf kamen, waren sowohlKlöster wie auch Konvente der Mendikanten und Konvente von den Mendikantennahestehenden Regularklerikern (z.B. der Kreuzbrüder), außerdem Kollegiats-, Re-gularkleriker- und Kanonissenstifter. Diese Unterscheidungen sind nicht nur kir-chenrechtlich und damit historisch äußerst relevant, sondern die unterschiedlichenGrundtypen geistlicher Gemeinschaften haben auch sehr verschiedene Bibliotheks-typen hervorgebracht (die freilich durch die gleichen regionalen Bedingungen derNiederrheinlande auch einen gemeinsamen kulturellen Nenner besaßen). Dennochwerden im Folgenden der Kürze halber gelegentlich summarisch die BezeichnungenKloster und Klosterbibliothek gebraucht. Grundsätzlich gelangten nach Düsseldorfdie Buchbestände der geistlichen Korporationen des Herzogtums Berg, des rechts-rheinischen Teils des Herzogtums Kleve, der Grafschaft Mark, der unter klevisch-märkischer Vogtei stehenden Reichsstifter Essen und Werden. De facto sind aberdie Inkunabeln etlicher der hierin einbegriffenen Klöster nie oder nur zu einem sehrgeringen Teil wirklich nach Düsseldorf gelangt. Zusätzlich finden sich in Düssel-dorf aber auch Wiegendrucke, die aus den Bibliotheken einiger linksrheinischerKlöster stammen. Doch existieren keine größeren Bestandseinheiten linksrheini-scher Herkunft. Bezeichnenderweise ist bei den Werken dieser Provenienz wenigerals bei den rechtsrheinischen Beständen eine exklusive politisch-territoriale Zuord-nung möglich. In einigen Fällen läßt sich die Übertragung aus linksrheinischen inrechtsrheinische Klöster als Schenkung nachweisen, die von älteren und besser aus-gestatteten Häusern an jüngere und ärmere Konvente erfolgte. In der Mehrzahl han-delt es sich aber wohl um Inkunabeln, die nach der Besetzung des linken Rhein-ufers durch das revolutionäre Frankreich 1794 von einzelnen Mönchen und Mendi-kanten, die in scheinbar noch unbedrohte rechtsrheinische Konvente übersiedelten,mitgebracht wurden. Wie einzelne Wiegendrucke aus westfälischen Klöstern außer-