Druckschrift 
Inkunabelkatalog / Universitäts- und Landesbibliothek Düsseldorf
Entstehung
Seite
1
Einzelbild herunterladen
 

ZUR GESCHICHTE DER BIBLIOTHEK UND IHRERVORGÄNGER

Im März 1770 ließ der pfälzische Kurfürst Karl Theodor (1742-1799) als Herzogvon Jülich und Berg durch seinen Statthalter, den Reichsgrafen Johann Franz vonGoltstein, in Düsseldorf eine "öffentliche Bibliotheque" gründen. Ganz sicher warGraf Goltstein nicht nur ausführendes Organ, sondern auch treibende Kraft für dievom Geist der Aufklärung inspirierte Gründung. Diese "öffentliche Bibliotheque"erhielt in ihren Anfangsjahren Dubletten der formal 1756 in Mannheim gegründe-ten (sog. zweiten) "Bibliotheca Palatina", die in gewisser Weise Ersatz für die 1623nach Rom entführte Heidelberger Palatina sein sollte.

Ein Grundstock der sog. zweiten Palatina war die 1731 nach Mannheim verbrachteDüsseldorfer Hofbibliothek ("Bibliotheca Palatina Dusseldorpiensis"), deren 1664durch Johann Caspar Silbermann erstellter Katalog in der Bayerischen Staatsbiblio-thek in München erhalten ist. Die Düsseldorfer Palatina (die natürlich nie im ent-ferntesten an die Bedeutung der alten Heidelberger Palatina heranreichte) hatte ihregrößte Blüte in der zweiten Hälfte der Regierungszeit des Kurfürsten Johann Wil-helm ("Jan Weilern"), nach dessen Tod ihre kostbarsten Bestände verkauft wurden.Die Hofbibliothek der pfalz-neuburgischen Landesherren in Düsseldorf standhöchstwahrscheinlich in keiner direkten historischen Kontinuität zur örtlichen älte-ren Hofbibliothek des klevischen Hauses ("Bibliotheca ducalis Dusseldorpiensis").Die geringen Reste dieser herzoglichen Düsseldorfer Bibliothek, die sich heute inder Universitäts- und Landesbibliothek befinden, sind nämlich aller Wahrschein-lichkeit nach bereits vor 1600 in den Besitz des Düsseldorfer Marienstifts gelangt.

Um einen sicheren Anschaffungsetat für die "öffentliche Bibliotheque" zu gewin-nen, ohne die jülich-bergische Staatskasse zu belasten, verfiel man auf eine einfa-che, heute geradezu bizarr erscheinende, damals aber durchaus legale Lösung. Manwies der neuen Bibliothek sog. "Patentgebühren" zu. Bei ihrer Ernennung mußtenalle Beamten mit Ausnahme der unteren Ränge, nämlich der "Livreebeamten", dieSumme von vierzehn Reichstalern für den Unterhalt der Bibliothek zahlen. Anstelleder vollen Gebühr konnte der Beamte auch ein Buch stiften und dann zusätzlich nurvier Taler zahlen. Von dieser zweiten Möglichkeit machten die meisten BetroffenenGebrauch. Für die Jahre von 1770 bis 1791 (und auch noch für einzelne spätere